07.08.2003
Eine Berechnung des Deutschen wissenschaftlichen Steuerinstituts und des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) belegt: durch der Einführung einer neuen Gemeinde-Wirtschaftsteuer im Zuge der Reform der Gewerbesteuer werden Freiberufler in der Regel stärker belastet.
Nach der Modellrechnung müssen Freiberufler in Großstädten, deren Hebesatz wie etwa in München oder Frankfurt bei 490% liegt, mit einer steuerlichen Mehrbelastung von 8,55 Prozent rechnen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass die geplante Grenze, bis zu der die neue Gemeinde-Wirtschaftssteuer mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann, bei 380% liegt. Erst in Gemeinden, bei denen der Hebesatz bei 380% oder darunter liegt, ergibt sich für die Angehörigen der Freien Berufe keine steuerliche Mehrbelastung.
Der Präsident des BFB Ulrich Oesingmann befürchtet eine Mehrbelastung für rund 70 Prozent aller Freiberufler. Er hat daher angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Die Pläne, nur Freiberufler, nicht aber andere Wirtschaftszweige wie Land- und Forstwirtschaft, die Wohnungswirtschaft und sonstige selbstständig tätige wie etwa Abgeordnete in die neue Steuer einzubeziehen, sei eine unzulässige Ungleichbehandlung.
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