Kabinett beschließt 29 Vorschläge zum Bürokratieabbau

13.05.2004

Berlin (13.05.04) Gestern hat das Bundeskabinett 29 Regeln zum Bürokratieabbau verabschiedet . Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement wies darauf hin, dass diese Regelungen einen größeren Freiraum für unternehmerisches Engagement die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöhen würden. Dies stütze das angeblich anziehende Wachstum und sorge für mehr Arbeit in unserem Land.
Ein erster Punkt ist, das Vergaberecht zu „verschlanken“, das in seiner heutigen Fassung nicht nur eine Vielzahl von Doppelungen oder Wiederholungen enthalte, sondern zum Teil regelrecht überflüssig sei. Clement meint, dass so das Vergaberecht so anwenderfreundlich würde. Oberhalb der von der EU festgesetzten Schwellenwerte werden die Vergabeverfahren für alle Aufträge in einer einheitlichen Vergabeverordnung geregelt. Auf Aufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich unterhalb der Schwellenwerte wird die neue Vergabeverordnung entsprechend angewendet; im Baubereich bleibt es bei der Verdingungsordnung für Bauleistungen, die allerdings erheblich entschlackt wird. Auf die entsprechenden Eckpunkte hat sich das Kabinett heute verständigt. Minister Clement: "Insgesamt gestalten wir die Vergabevorschriften transparenter und reduzieren sie um mehr als die Hälfte."

Die Liste der 29 beschlossenen Vorschläge :
· Umstellung der Umsatzsteuervorauszahlung auf Ist-Besteuerung für Unternehmen bis 750.000 EUR Umsatz zur Verbesserung der Liquiditätslage kleiner und mittlerer Unternehmen
· Vereinfachung der Veranlagung von Körperschaftssteuer
· Vereinfachung der Einkommensteuererklärung
· Vereinfachung der Buchführung und Betriebsprüfung
· Beschleunigung von Gerichtsverfahren
· Abschaffung der aufschiebenden Wirkung bei Drittwidersprüchen in einzelnen Spezialgesetzen
· Erweiterter Zugriff auf Abteilung I des Grundbuches (Verzicht auf berechtigtes Interesse)
· Vereinfachung der Bildung von Wohnungseigentum
· IHKs als Handelsregisterannahmestellen mit Beglaubigungsfunktion
· Meldepflichten in Hotels vereinfachen
· Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich
· Vereinfachung der Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisverfahren für Großraum- und Schwerverkehr
· Vereinfachung und Beschleunigung des Sondergenehmigungsverfahrens zum Betrieb von Gespannen bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts mit Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
· Verbesserung/ Vereinfachung der Ausschilderungsermöglichung an Bundesfernstraßen
· Änderung des § 49 Personenbeförderungsgesetz (Entgegennahme von Aufträgen für Mietwagen)
· Optimiertes Beitragseinzugs- und Meldeverfahrenverfahren für die Sozialversicherung
· Einführung einer Standortgenehmigung im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
· Erleichterung der Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen (EMAS)
· Aufhebung der Verpflichtung zur Erstellung und Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen für private Erzeuger.
· Verwertung (statt Beseitigung) von Chemikalienabfällen
· Liberalisierung im Gaststättenrecht
· Reduzierung von Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Makler und Bauträger
· Allgemeine Experimentierklausel für Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) und des Gaststättengesetzes (GastG)
· Vereinfachung der Vergabe (Vergaberecht)
· Befreiung der Betriebe von bürokratischen Bestimmungen der geltenden Arbeitsstättenverordnung
· Zusammenführung des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vollzugs im Arbeitsschutz
· Aufhebung des Ladenschlussgesetzes (abhängig von Entscheidung BverfG im Sommer)
· Überprüfung des Schornsteinfegermonopols
· Zusammenstellung der Aushangvorschriften und Bekanntgabe in einem elektronischen Informationsforum


 

 

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