Die bayerische Bauwirtschaft soll besser vor Lohndumping geschützt werden

Gemeinden können nun auch im Straßen- und Tiefbau Tariftreueerklärungen verlangen

 

München   -  06.03.2007

Wie dem Bericht der Kabinettssitzung vom 06.03.2007 entnommen werden konntehat der Ministerrat beschlossen, dass die bayerischen Kommunen künftig Bauaufträge auch im Tief- und Straßenbau von der Vorlage einer Tariftreueerklärung durch den Bauunternehmer abhängig machen können.

Innenminister Dr. Günther Beckstein betonte, dass mit dem Kabinettsbeschluss der Handlungsspielraum für die Kommunen bei der Bauvergabe deutlich erweitert und ihr Selbstverwaltungsrecht gestärkt wird.

Beckstein: "Wir geben ein starkes Signal gegen Lohndumping und für die Rechte der Kommunen. Dumpingangebote von Billiglöhnern in der Baubranche vor allem aus den osteuropäischen Ländern können damit der Vergangenheit angehören. Durch den Abbau von Wettbewerbsver- zerrungen durch das ungebremste Aufeinandertreffen von völlig unter- schiedlichen Lohnstrukturen werden die Auftragschancen unserer hei- mischen Bauunternehmen erhöht und Arbeitsplätze gesichert." Nach den Worten Becksteins können die Kommunen die Tariftreueerklärung einholen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

 

Öffentliche Bauaufträge des Freistaats Bayern dürfen nach der derzeit geltenden Fassung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe ver- pflichten, ihre Arbeitnehmer nicht unter den in Bayern geltenden Lohntarifen zu entlohnen und dies auch bei Nachunternehmern sicherzustellen. Die Kommunen und weitere öffentliche Auftraggeber können eine solche Tariftreueerklärung derzeit nur bei Hochbaumaßnahmen vorsehen. Im Tief- und Straßenbau hingegen wurde den Kommunen aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken die Ermächtigung zur Einholung der Tariftreueerklärung bisher nicht eingeräumt. Ein vor kurzem ergangener Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat die Vereinbarkeit mit der Verfassung nun klargestellt. Daher soll die Ermächtigung zur Einholung von Tariftreueerklärungen für Kommunen, Zweckverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts und entsprechende Beteiligungsgesellschaften auch auf den Bereich des Straßen- und Tiefbaus ausgedehnt werden. Die Änderung des Bayerischen Bauaufträge- Vergabegesetzes soll so rasch wie möglich erfolgen und dem Bayerischen Landtag zugeleitet werden.

 

 

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