Bayerische Ingenieurekammer-Bau ruft zur Beteiligung an der Umfrage auf
München - 13.06.2013
Die Konsultation bezieht sich auf Fragen des Versicherungsschutzes und auf Versicherungspflichten für Dienstleister in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Die Kommission hat in ihrer Umsetzungsmitteilung zur Dienstleistungsrichtlinie vom Juni 2012 u. a. ausgeführt:
"Die Kommission wird die Entwicklung von Maßnahmen durch den Versicherungssektor fördern, deren Ziel es ist, Dienstleistungserbringern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten einen angemessenen Versicherungsschutz zu bieten. Vor allem in mehreren Mitgliedstaaten niedergelassene Versicherungsunternehmen, die Versicherungspolicen anbieten, die auch die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, sollten Dienstleistungserbringer versichern, wenn diese grenzüberschreitende Dienstleistungen in diesen Mitgliedstaaten erbringen.
Die Kommission wird die mit Hilfe des Versicherungssektors erreichten Fortschritte bis Ende 2013 bewerten. Abhängig davon, ob Fortschritte erreicht wurden oder nicht, wird die Kommission alternative Lösungen, darunter auch Vorschläge für Rechtsvorschriften, in Betracht ziehen."
Daran anknüpfend hat die Kommission nun eine Konsultation begonnen, mit der sie Probleme im Bereich des Versicherungsschutzes für die Erbringer vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen eruieren möchte. Die Beantwortung der Fragen, die in 22 Sprachen abrufbar sind, benötigt max. 3 Minuten.
► Die Konsultation kann hier aufgerufen werden.
► Den auszufüllenden Fragebogen in deutscher Sprache finden Sie hier
Die Konsultation läuft bis Freitag, 16. August 2013.
Konsultationen sind ein zentrales Instrument der Europäischen Kommission. Da es gerade bei Auslandsversicherungen oft schwierig ist, diese für andere EU-Länder zu erhalten, möchten wir unsere Mitglieder - besonders die Kolleginnen und Kollegen mit Auslandserfahrungen - auf die Konsultation hinweisen und dazu aufrufen, sich an der Umfrage zu beteiligen.
Bei Frage 3 sollte als Antwort ausgewählt werden: „Andere Tätigkeit im Bauwesen“, um bei der Auswertung eine eindeutige Zuordnung zum Bauwesen zu gewährleisten.
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