Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" gegründet

12.08.2004

Bonn (12.08.04) - Dreißig Organisationen aus Bildung und Wissenschaft fordern in der Göttinger Erklärung den Gesetzgeber dazu auf, bei der jetzt anstehenden erweiterten Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie den Spielraum des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft zu nutzen und nicht allein die Interessen der Rechteverwerter wahrzunehmen. "Mit den Unterschriften unter die Erklärung vom 5. Juli 2004 zum Urheberrecht ist das Aktionsbündnis handlungsfähig geworden. Wir sind bereit, die politisch Verantwortlichen bei der Novellierung des Urheberrechts in Deutschland im Interesse von Bildung und Wissenschaft zu unterstützen", erklärte am 4. August 2004 Herr Dr. Simon, Vertreter der Deutschen Initiative für NetzwerkInformation (DINI) und Leiter des Medienzentrums der Universität Siegen, anlässlich einer Sitzung des Aktionsbündnisses in den Räumen der Hochschulrektorenkonferenz in Bonn.
Dem Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" gehören neben vielen wissenschaftlichen Fachgesellschaften unter anderen die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF), die Wissenschaftliche Gemeinschaft Leibnitz (WGL) und weitereOrganisationen bis hin zum Verein "Schulen-ans-Netz"(SaN) an. Das Bündnis kritisiert, dass der Gesetzgeber bei der bisherigen Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie 2001/29/EG in nationales Urheberrecht vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien berücksichtigt hatte. "Für Bildung und Wissenschaft ist es im Zeitalter der digitalen Medien von besonderer Bedeutung, dass Schulen und Wissenschaftseinrichtungen einen erleichterten Zugang zu und Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken behalten", so Prof. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster . Geschieht dies nicht, so die Befürchtungen des Aktionsbündnisses, nehmen Ausbildung und Wissenschaft und damit der Standort Deutschland im Informationszeitalter schweren Schaden.
Ziel des Aktionsbündnisses ist es daher, verstärkt auf die Bedeutung von Bildung und Forschung für die deutsche Volkswirtschaft aufmerksam zu machen. Anstatt vorrangig die Vermarktung von Information zu regulieren, muss der Gesetzgeber in der zweiten Phase der Novellierung das Urheberrecht den Anforderungen von Bildung und Wissenschaft anpassen. So muss der Gesetzgeber jetzt schon dafür sorgen, dass die Regelung des § 52 a Urheberrechtsgesetz zugunsten der Nutzung in Ausbildung und Wissenschaft verbessert wird - auf keinen Fall aber mit Ende des Jahres 2006 wegfällt, wie bisher im Gesetz vorgesehen.
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hält es insbesondere für erforderlich, dass rigide Lizenzierungsbedingungen, die Umfang und Dauer der Nutzung digitaler Medien beschränken, in Bildung und Wissenschaft keine Anwendung finden. Hier hat sich das System der pauschalen Vergütung bewährt.
Mit der Göttinger Erklärung vom 5. Juli 2004 werben die Institutionen aus Bildung und Wissenschaft um Unterstützung in der Öffentlichkeit für ihr Anliegen. Die Erklärung sowie weitere Informationen finden Sie unter der URL:

http://www.urheberrechtsbuendnis.de

 

 

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