Bayernweit über 103.000 Wohngebäude genehmigungsfrei gebaut

05.08.2003

Augsburg - Seit Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle im Juni 1994 bis April 2003 wurden in Bayern rund 103.000 Wohngebäude im Rahmen der Genehmigungsfreistellung und damit im Durchschnitt rund 33 % der Wohngebäude ohne Genehmigungsverfahren errichtet. Bewährt hat sich auch das vereinfachte Genehmigungsverfahren. In diesem Verfahren werden im Landesdurchschnitt rund vier Fünftel aller nicht verfahrensfreien Bauvorhaben behandelt. Die Verfahrensdauer beträgt zwischen zwei und sechs, im Mittel etwa fünf Wochen. Nur noch 6 % der Bauvorhaben durchlaufen das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von knapp 11 Wochen. Selbst diese kann sich sehen lassen, wenn man bedenkt, dass es sich um eine "Auslese" schwieriger Bauvorhaben handelt. Durch Genehmigungsfreistellung und vereinfachtes Genehmigungsverfahren haben Bauherren bayernweit seit 1994 rund 132 Millionen Euro, allein im ersten Quartal 2003 gut fünf Millionen Euro an Baugenehmigungsgebühren gespart, teilte Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der Festveranstaltung zum 100jährigen Bestehen des Berufsverbandes der Architekten und Ingenieure BAI e.V. am 31. Juli 2003 in Augsburg mit.

"Dass sich der bayerische Reformansatz bewährt hat, belegt seine bundesweite Vorbildwirkung", so Beckstein. Das Modell der Genehmigungsfreistellung ist inzwischen im Grundsatz in Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt übernommen worden. Niedersachsen kennt eine ähnliche Verfahrensvariante.

Auf Becksteins Initiative ist unter bayerischer Federführung die Musterbauordnung (MBO) gründlich überarbeitet worden. Sie dient den Ländern als Leitlinie für ihre Bauordnungsgesetzgebung. "Das wird zu mehr Rechtseinheit im Bauordnungsrecht beitragen. Sie ist wichtig für alle, die länderübergreifend planen, bauen und investieren," so der Minister. Die neue Musterbauordnung nimmt viele Grundgedanken auf, die in Bayern seit Beginn der Bauordnungsreform geläufig sind, wie die Genehmigungsfreistellung und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Sie baut diese Grundmodelle aber weiter aus und gibt damit auch für Bayern Anstöße zum Weiterdenken.
Quelle: STMI

 

 

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