25.05.2004
Berlin (25.05.04) 110 Millionen Euro hat der Bund in diesem Jahr für Wohnungsbau- und Modernisierungsinvestitionen im sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Die alten Länder erhalten 80 Millionen Euro und die neuen Länder 30 Millionen Euro. Ursprünglich waren 230 Millionen Euro vorgesehen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat aber im Dezember 2003 eine Kürzung von Subventionen und damit auch der Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung beschlossen. Im kommenden Jahr soll das Bundesprogramm wieder auf über 200 Millionen Euro angehoben werden.
Die Länder setzen ihrerseits eigene Fördermittel, mindestens in Höhe der Bundesfinanzhilfen, ein. Im Jahr 2003 hatte das Gesamtprogramm der sozialen Wohnraumförderung ein Volumen von rund 1,95 Milliarden Euro.
Welche Maßnahmen im Einzelnen gefördert werden, bestimmen die Länder und können Schwerpunkte nach den Anforderungen der regionalen Wohnungsmärkte setzen. In Gegenden, in denen die Nachfrage nach Wohnraum sehr groß ist, wie beispielsweise in den Verdichtungsräumen um München oder Stuttgart, muss zusätzlicher Wohnraum, und auch Mietwohnraum, geschaffen werden. In Regionen mit entspannteren Wohnungsmärkten liegt die Hauptaufgabe in der Anpassung vorhandener älterer Wohnungsbestände an heutige Wohnbedürfnisse.
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