24.06.2004
Berlin (24.06.04 Anlässlich der Fertigstellung eines Gutachtens
zur Investitionszulage Bau (I-Zulage) teilte Dr. Manfred Stolpe, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit, dass die Investitionszulage Bau hat in den neuen Bundesländern in
erheblichem Umfang die Investitionen von Wohnungsunternehmen und
Privateigentümern angestoßen habe und somit den Bestand verbessert habe.Wohnungsunternehmen hätten ihre Investitionen für Modernisierungen und Instandsetzungen um rund ein Viertel, Privatpersonen um rund die Hälfte erhöht. Der Anteil der noch nicht sanierten Wohnungen am Gesamtbestand sei in der Folge auf ein Drittel reduziert worden.
Um den Nachholbedarf bei der Erneuerung des Wohnungsbestandes in
Ostdeutschland zu decken, werde in den neuen Ländern für die
Modernisierung von Mietwohnungen eine Investitionszulage von 15
Prozent der Kosten gewährt. Die Bundesregierung hatte zum 1. Januar 1999 als Nachfolgeregelung für das Fördergebietsgesetz mit
Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau diese I-Zulage verabschiedet.
Nach gegenwärtiger Rechtslage sei die I-Zulage bis zum Jahresende 2004 befristet. Das Gutachten sehe nach wie vor einen hohen Investitionsbedarf beim innerstädtischen Altbau zur Revitalisierung der Innenstädte sowie zur Unterstützung des Stadtumbaus in den Stadtumbaugebieten mit vorrangig industriellem Wohnungsbau. Daher empfählen die Gutachter eine Verlängerung der I-Zulage, möglicherweise mit einer weiteren Konzentration auf den innerstädtischen Altbau. Nun sei es Aufgabe der Länder, sich mit dem Gutachten und den Empfehlungen auseinander zu setzen.
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