Neue Initiative zur Wohnraumförderung in Bayern

Steuerentlastung durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten

 

München   -  10.06.2008

Nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums werden in Bayern nahezu eine Million neuer Wohnungen benötigt. Der größte Bedarf  mit über 250000 benötigter Wohnungen bis 2025 wird dabei für den Großraum München prognostiziert.

Um dem Abhilfe zu leisten, aht das Kabinett ein Steuerreformkonzept Bayern beschlossen, dass auch eine Initiative zur Stabilisierung des Wohnungsbaus und zur steuerlichen Flankierung der Klimaschutzziele enthält. 
Im Jahr 2007 wurden in Bayern knapp 44.000 Wohnungen fertig gestellt. Das waren 24 Prozent weniger als im Vorjahr. In ganz Bayern wurden von Januar bis April 2008 für nur 11.345 Wohnungen Baugenehmigungen erteilt oder Genehmigungsfreistellungsverfahren abgeschlossen. Nach den Erhebungen des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung waren das 4,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2007.

Mit der Wohnungsbau-Initiative soll der Neubau von Mietwohnungen durch eine Verdoppelung des Abschreibungssatzes stimuliert werden. Vorgesehen sind jährlich vier Prozent degressiv in den ersten acht Jahren statt der derzeitigen Normalabschreibung von zwei Prozent. Soweit beim Neubau von Mietwohnungen die Höchstwerte der Energieeinsparverordnung um mindestens 30 Prozent unterschritten werden, beträgt die degressive Abschreibung in den ersten Jahren sogar acht Prozent. Darüber hinaus sollen die Aufwendungen für die energetische Sanierung vermieteter Wohnungen im Bestand sofort als Erhaltungsmaßnahmen abgesetzt oder auf bis zu fünf Jahre verteilt werden können, wenn durch die Modernisierung das Energieverbrauchsniveau einer Neubauwohnung erreicht wird.

Maßnahmen zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die für eigene Wohnzwecke genutzt werden, sollen für einen befristeten Zeitraum durch eine einmalige Steuerermäßigung von bis zu 4.500 Euro gefördert werden, wenn durch die Modernisierung das Energiesparniveau einer Neubauwohnung erreicht wird. Mit einer ebenso hohen Steuerermäßigung soll die Anschaffung oder Herstellung einer neuen Wohnung, die für eigene Wohnzwecke genutzt wird, gefördert werden, wenn die Höchstwerte der Energieeinsparverordnung um mindestens 30 Prozent unterschritten werden.

 

 

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