Maßnahmenplan Wohnungsneubau
Berlin - 12.01.2016
Der Wohnungsbau in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Bereits seit 2009 mahnt die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ an, dass in Ballungsgebieten zu wenig bezahlbarer Wohnraum neu gebaut wird und immer mehr Sozialmietwohnungen aus der Preisbindung fallen. Schon heute ist absehbar, dass sich auch im Jahr 2015 das vorhandene Wohnungsdefizit weiter aufgebaut hat. Da sich die Zahl der ohnehin vorhandenen Wohnungssuchenden im Laufe des Jahres 2016 durch anhaltende Zuwanderungsströme noch weiter erhöhen wird, müssen über mehrere Jahre rund 400.000 Wohnungen jährlich neu gebaut werden. So sind zusätzlich zum aktuellen Wohnungsbau jährlich bis zu 80.000 Sozialmietwohnungen und weitere 60.000 bezahlbare Wohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu errichten.
Vor diesem Hintergrund fordern die unterzeichnenden Verbände der Planer, der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Deutsche Mieterbund sowie die Industriegewerkschaft BAU von Bund und Ländern die umgehende Verabschiedung eines Maßnahmenplanes für mehr Wohnungsneubau in Deutschland. Konkret schlagen die unterzeichnenden Verbände folgende Maßnahmen vor:
1. Bund: Setzung steuerlicher Anreize für den Wohnungsneubau
2. Bund und Länder: Erhöhung der Kompensationszahlungen zur sozialen Wohnraumförderung auf jährlich mindestens 1,5 Mrd. Euro unter strikter Zweckbindung dieser Mittel für den Bau neuer Sozialmietwohnungen
3. Länder: Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer ist für den Neubau von bezahlbaren Wohnraum in den nächsten 5 Jahren auf 3,5% zu begrenzen.
4. Bund: Beibehaltung der KfW-Förderung zum Effizienzhaus 70
Die sich aus einer weiteren Verschärfung der EnEV für den Neubau von bezahlbaren Wohnraum ergebenden Kostenmehrbelastungen sind mindestens bis 2021 durch die weitere Gewährung der Effizienzhaus70-Förderung durch die KfW abzumildern.
5. Bund und Länder: Bereitstellung von kostengünstigem Bauland
6. Bund und Länder: Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
Alle aufgezeigten Maßnahmen sind mindestens für einen Zeitraum von 5 Jahren umzusetzen, um für neue Investitionen in bezahlbaren Wohnraum verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
► Gesamte Pressemitteilung (PDF)
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
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