Archiv: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Die 7. HOAI-Novelle soll bis 2013 abgeschlossen sein (05.05.2011)


Mit den umfangreichen Arbeiten zur Aktualisierung und Modernisierung der HOAI-Leistungsbilder steht der Abschluss des ersten Teils der 7. HOAI-Novelle unmittelbar bevor. Für praxisrelevante Bereiche wie zum Beispiel Planen im Bestand, Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Städtebaulichen Entwurf, Brandschutz sowie die erhöhte Vergütung der Ausführungsplanung bei Wasserbauwerken zeichnen sich tragfähige Lösungen ab. Ab Mitte dieses Jahres wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und -struktur beauftragen, das Mitte 2012 vorliegen soll.
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Aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung (16.03.2011)


Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Schreiben vom 2. März 2011 zu der oben genannten Entschließung Folgendes mitgeteilt:
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Aktueller Sachstand zur weiteren Novellierung der HOAI 2009 (August 2010)

AHO-Herbsttagung am 25.11.2010: HOAI-Reform 2009 – Impulse für eine moderne Honorarordnung

Rückführung der Planungsleistungen der Teile VI, X-XIII HOAI 1996 - Bundesregierung steht klar hinter der HOAI

Bundesregierung steht klar hinter der HOAI

Das AHO-Gutachten zur Einordnung der Leistungsbilder der HOAI (ehemalige Teile VI, X-XIII HOAI 1996) wurde den Bundesministern Dr. Ramsauer und Brüderle am 29.10.2010 zugeleitet und im Rahmen der AHO-Herbsttagung am 25.11.2010 öffentlich präsentiert.

Zwischenzeitlich hat Bundesminister Dr. Ramsauer mit Schreiben vom 18.11.2010 bestätigt, dass es sich bei diesen Leistungen im Wesentlichen um Planungsleistungen handelt. Deshalb sind auch diese Leistungen Bestandteil der Untersuchungen des BMVBS zur Aktualisierung der Leistungsbilder. 

Bundesminister Brüderle hat in seinem Schreiben vom 03.12.2010 auf die laufende Auswertung des AHO-Gutachtens durch das zuständige Fachreferat verwiesen. 

Als nächster Schritt ist vorgesehen, dass das AHO-Gutachten in der kommenden Sitzung der Koordinierungsgruppe im BMVBS am 20.01.2011 schwerpunktmäßig erörtert wird. Bereits in der Sitzung der Koordinierungsgruppe am 05.11.2010 haben wir nachdrücklich darauf gedrängt, die Thematik über eine mögliche Rückführung der Leistungen der Anlage 1 HOAI 2009 nicht erst im Juni 2011 zu entscheiden, sondern möglichst bald eine politische Entscheidung herbeizuführen. Demgemäß werden wir unmittelbar im Anschluss an die Sitzung der Koordinierungsgruppe am 20.01.2011 im BMVBS die Thematik mit Spitzenvertretern des BMWi erörtern.

Zur Unterstützung der Initiativen auf Bundesebene wird die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ihre politischen Kontakte auf Landesebene nutzen, um unserem berechtigten Anliegen auch von Seiten der Bundesländer und des Bundesrates den erforderlichen politischen Nachdruck zu verleihen.

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Trefffen der Koodinierungsgruppe im BMVBMS am 31.08.2010


Nach dem erfolgreichen Auftakt der Sitzungen der Koordinierungsgruppe am 11.05.2010 und der Facharbeitsgruppen im BMVBS im Juni/Juli 2010 wird sich die Koordinierungsgruppe im BMVBS unter Beteiligung von AHO, BAK und BIngK wieder am 31. August 2010 treffen.

Schwerpunkte der Sitzung sind:

Parallel zu den Arbeiten im BMVBS hat der AHO ein Gutachten zur Untersuchung der Leistungen der ehemaligen Teile VI, X - XIII HOAI 1996 als Planungsleistungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Begutachtung durch die Technischen Universitäten Darmstadt und Berlin werden im September 2010 vorliegen und die im Herbst 2010 angestrebte politische Entscheidung von BMWi und BMVBS über die Rückführung der Teile VI, X - XIII HOAI 1996 in den verbindlichen Verordnungsteil der HOAI unterstützen.
Detaillierte Informationen zum aktuellen Sachstand der Diskussion zur Novellierung der HOAI 2009 und zum weiteren zeitlichen Fortgang können der folgenden PDF-Datei entnommen werden.
AHO-Mitgliederinformation vom 20. August 2010 (PDF-Datei)

Modernisierung und Aktualisierung der Leistungsbilder der HOAI 2009

Am 11.05.2010 fand die 1. Sitzung der Koordinierungsgruppe zur Aktualisierung der Leistungsbilder der HOAI 2009 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung statt, bei dem unsere Vorschläge zur Modernisierung und Aktualisierung der Leistungsbilder der HOAI 2009 vorgestellt wurden.

Grundlage für die unterbreiteten Vorschläge ist das gemeinsame Ziel, den Reformprozess zur weiteren Novellierung der HOAI 2009 innerhalb der Legislaturperiode 2009 – 2013 zum Abschluss zu bringen. Zunächst wird der erforderliche Aktualisierungsbedarf der Leistungsbilder durch das BMVBS ermittelt. Darauf aufbauend soll die bestehende Honorarstruktur durch ein vom BMWi beauftragtes Gutachten überprüft werden.
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Start zur Reform der HOAI 2009


In der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. am 4. Mai 2010 hat der Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die positive Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begrüßt.
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HOAI: Positive Signale aus Berlin


Im Namen von Herrn Ebert und Herrn Dr. Karstedt können wir Ihnen mitteilen, dass es in dem gemeinsamen Gespräch von AHO, BAK und BIngK am 1. April 2010 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein positives Signal im Hinblick auf die Rückführung der Planungsleistungen der Teile VI, X - XIII HOAI 1996 (Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen) in den verbindlichen Teil gab.
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Kampf für gerechte Honorarordnung geht weiter


Kommentar von Dr.-Ing. Heinrich Schroeter
Unser Kampf für eine gerechte Honorarordnung geht weiter. Wir fordern weiterhin nachdrücklich die Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau und Vermessungstechnische Leistungen wieder in den verbindlichen Teil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zurückzuführen.

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Aktuelle Informationen zum geplanten zeitlichen Ablauf der weiteren Novellierung der HOAI und zur Aufgabenverteilung

 

Herr Dr. Kratzenberg (BMVBS) hat im Gespräch mit dem AHO am 24. Februar 2010 bestätigt, dass mit dem für die HOAI federführenden BMWi eine Aufgabenteilung vereinbart werden konnte. Das BMVBS wird die Leistungsbilder überarbeiten, darauf aufbauend wird das BMWi die Honorarstruktur gutachterlich untersuchen lassen.
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Honorarvergleich HOAI 1996 - HOAI 2009


Die Fachkommissionen des AHO haben an typischen durchschnittlichen Fallbeispielen Vergleichs- rechnungen HOAI 1996 / HOAI 2009 durchgeführt, um erste Eindrücke über die tatsächliche Honorar- entwicklung zu erhalten. Die Ergebnisse wurden in der Fachkommissionsleiterkonferenz am 17.09.2009 abgestimmt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Erhöhung der Honorartafeln um 10% nach 13 Jahren der Stagnation nur einen vorläufigen Zuschlag darstellt. Eine tatsächliche wirtschaftliche Anpassung der Honorartafeln ist in der angekündigten weiteren Novellierungsstufe der HOAI dringend erforderlich.

Honorarvergleich

Fehler im HOAI-Sonderdruck


In den Sonderdruck der HOAI, den wir unseren Kammermitgliedern Ende Spetember zugesandt hatten, haben sich einige Druckfehler in den Verordnungstext eingeschlichen. Den Errata-Zettel des Bundesanzeiger Verlags können Sie hier als PDF-Datei herunter laden:
Errata-Zettel (PDF)

Was taugt die Literatur zur neuen HOAI?


Justitiar Dr. Ebert hat mehrere Bücher verglichen und ist auf einige Merkwürdigkeiten gestoßen.
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Neue HOAI in Kraft getreten

 

Nach der Veröffentlichung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesanzeiger am 17.08.2009 ist die Neufassung am Dienstag, den 18. August in Kraft getreten.

Im Einführungserlass des BMVBS zur 6. HOAI-Novelle vom 18.08.2009 werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Neustrukturierungen in der HOAI dargestellt und erläutert.

Neufassung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 11. August 2009 (PDF)

► HOAI: Einführungserlass mit Anlagen (PDF)

HOAI: Nach der Reform ist vor der Reform


Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) begrüßen die Beschlussfassung und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der begleitenden Entschließung des Bundesrates.

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395/09      Drucksache - HOAI  [pdf, 612 KB]  Download
395/1/09      Drucksache - Empfehlungen  [pdf, 20 KB]    Download
395/09(B)      Drucksache - Beschluss [pdf, 16 KB] Download

Honorarvergleich HOAI 1996 - HOAI 2009


Die Fachkommissionen des AHO haben an typischen durchschnittlichen Fallbeispielen Vergleichs- rechnungen HOAI 1996 / HOAI 2009 durchgeführt, um erste Eindrücke über die tatsächliche Honorar- entwicklung zu erhalten. Die Ergebnisse wurden in der Fachkommissionsleiterkonferenz am 17.09.2009 abgestimmt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Erhöhung der Honorartafeln um 10% nach 13 Jahren der Stagnation nur einen vorläufigen Zuschlag darstellt. Eine tatsächliche wirtschaftliche Anpassung der Honorartafeln ist in der angekündigten weiteren Novellierungsstufe der HOAI dringend erforderlich.

Honorarvergleich

Fehler im HOAI-Sonderdruck


In den Sonderdruck der HOAI, den wir unseren Kammermitgliedern Ende Spetember zugesandt hatten, haben sich einige Druckfehler in den Verordnungstext eingeschlichen. Den Errata-Zettel des Bundesanzeiger Verlags können Sie hier als PDF-Datei herunter laden:
Errata-Zettel (PDF)

Was taugt die Literatur zur neuen HOAI?


Justitiar Dr. Ebert hat mehrere Bücher verglichen und ist auf einige Merkwürdigkeiten gestoßen.
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Neue HOAI in Kraft getreten

 

HOAI for free

Nach der Veröffentlichung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesanzeiger am 17.08.2009 ist die Neufassung am Dienstag, den 18. August in Kraft getreten.

Ab Mitte September erhalten alle Kammermitglieder ein Textexemplar der neuen HOAI kostenfrei zugesandt. 

Welche Veränderungen die Novelle bringt, darüber informiert die Kammer am 9. Oktober in Würzburg. Im Einführungserlass des BMVBS zur 6. HOAI-Novelle vom 18.08.2009 werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Neustrukturierungen in der HOAI dargestellt und erläutert.

Neue HOAI: Brief des Präsidenten an die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (PDF)

Neufassung der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 11. August 2009 (PDF)

► HOAI: Einführungserlass mit Anlagen (PDF)

HOAI: Nach der Reform ist vor der Reform

Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) begrüßen die Beschlussfassung und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der begleitenden Entschließung des Bundesrates.

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395/09      Drucksache - HOAI  [pdf, 612 KB]  Download
395/1/09      Drucksache - Empfehlungen  [pdf, 20 KB]    Download
395/09(B)      Drucksache - Beschluss [pdf, 16 KB] Download


Brief des Präsidenten an die Mitglieder vom 13.05.2009


Schreiben des Präsidenten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau an die Mitglieder zum aktuellen Stand der 6. HOAI-Novelle:

►Download als PDF

Novellierte HOAI nimmt erste Hürde: Von Bundeskabinett verabschiedet


Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Foto: Eero Winkler

Die geplante Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat die erste Hürde genommen. Das Bundeskabinett verabschiedete die 6. Novelle. Nun muss noch der Bundesrat der Novellierung zustimmen. Positiv wertete  Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter die geplante Anhebung der Tafelwerte um 10 %. Leider sei es aber nicht gelungen, die Abschnitte X-XIII wieder im verbindlichen Teil der HOAI zu halten.

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Die neue Honorarordnung zum Runterladen


HOAI: Bundesingenieurkammer, AHO und Bundesarchitektenkammer fordern in Schreiben mehr Tempo, 4. Februar 2009

 

Im Zusammenhang mit der lange überfälligen Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) rufen die Bundesingenieurkammer, der AHO und die Bundesarchtektenkammer die politisch Verantwortlichen zu mehr Tempo auf.



 

In dem Schreiben an den Parlamentarischen Staatsekretär Hartmut Schauerte heißt es wörtlich:


Sehr geehrter Herr Schauerte,

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.12.2008, in dem Sie uns mitteilen, dass der über-arbeitete Referentenentwurf für eine 6. HOAI-Novelle etwa Mitte Januar 2009 übersandt wird.

Bis heute ist bei uns kein Entwurf eingegangen. Weitere Verzögerungen stellen die Erreichung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 verankerte Ziel der Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode ernsthaft in Frage.

Den Berufsständen der Architekten und Ingenieure ist die weitere Verschleppung der Novel-lierung nicht mehr zu vermitteln. Wir möchten daher nochmals die dringende Bitte an Sie rich-ten, den Entwurf vorzulegen.

Bei dieser Gelegenheit unterstreichen wir nochmals unsere Bereitschaft, die fachliche Stellungnahme der Berufsstände der Architekten und Ingenieure auch kurzfristig einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Ernst Ebert, Prof.Dipl.-Ing. Arno Sighart Schmid, Dr.-Ing. Jens Karstedt



In einem weiteren Schreiben an Staatssekretär Lutz Diwell heißt es wörtlich:


Sehr geehrter Herr Diwell,

bereits im Jahre 1995 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die lange überfäl-lige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu novellieren und zu modernisie-ren. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 wurde endlich die Novellierung der HOAI vereinbart.

Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat schließlich im Februar 2008 einen ersten Referentenentwurf zur 6. HOAI-Novelle vorgelegt, der ange-sichts der massiven Kritik des Berufsstandes und auch von großen Teilen der Politik zur Überarbeitung zurückgezogen werden musste. Trotz wiederholter Ankündigungen, zuletzt für Mitte Januar 2009, hat das BMWi noch immer keinen überarbeiteten Referentenentwurf vorgelegt.

Zusätzliche Verzögerungen stellen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung der HOAI noch in dieser Legislaturperiode ernsthaft in Frage. Den Berufsständen der Architekten und Ingenieure ist die weitere Verschleppung der Novellierung nicht mehr zu vermitteln.

Wir bitten Sie daher dringend, in der laufenden Ressortabstimmung Ihren Beitrag zu einem zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Ernst Ebert, Prof.Dipl.-Ing. Arno Sighart Schmid, Dr.-Ing. Jens Karstedt



Kammer verabschiedet Resolution zum Erhalt der HOAI


Dezember 2008


Argumente für die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“:
Warum der Erhalt der HOAI für die Gesellschaft und Bauherren von Vorteil ist


Für den Erhalt der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sprechen mehrere gewichtige Argumente:


Fazit: 


Auftraggeber von Ingenieurleistungen haben die HOAI im Laufe der Jahre schätzen gelernt. Als Grundlage für eine weitgehend komplette Leistungsbeschreibung bildet sie eine ausgezeichnete Vertragsgrundlage. Mit der HOAI können bei der Planung und Erstellung eines Objektes Leistungen und Honorar exakt in Einklang gebracht werden. Sie vereinfacht die Vergabe und das Controlling maßgeblich. Sie ermöglicht Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit stellt die HOAI ein bewährtes Instrument für eine leistungsgerechte Vergütung geistig-schöpferischer Leistungen dar.
Der Ersatz des bisherigen Leistungswettbewerbs durch einen reinen Preiswettbewerb wäre volkswirtschaftlich unvernünftig und mittelstandsfeindlich.


Neue Initiative der Bundesingenieurkammer

Der Vorstand der Bundesingenieurkammer hat in seiner Sitzung am 15.05.2008 beschlossen, im Rahmen der HOAI-Novellierung auch die Möglichkeit einer zweistufigen Zwischenlösung für die HOAI zu unterstützen. Wesentliche Ziele sind:

 

Dadurch werden zunächst die gravierenden und für viele Ingenieurbüros existenzbedrohenden "Mängel" der derzeitigen HOAI, deren Honorarsätze seit 13 Jahren nicht angepasst wurden, behoben werden. Dadurch wird Zeit gewonnen, die genutzt werden soll, um eine praxistaugliche  HOAI unter Beteiligung der Planerkammern und -verbände zu erarbeiten.

Die Bundesingenieurkammer hat einen Musterbrief erarbeitet, mit dem bei Abgeordneten für diese Lösung geworben werden soll. Kammermitglieder finden diesen Brief als Download im Intranet.



Ebenfalls im Intranet zu finden ist ein Musterbrief der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der sich an Abgeordnete richtet und auf die Dringlichkeit der praxistauglichen Novellierung und den hohen Wert der HOAI für den Verbraucherschutz hinweist.



Referentenentwurf der HOAI liegt vor

Seit Ende Februar 2008 liegt der Referentenentwurf des BMWi zur 6. Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor. Derzeit wird er von Kammern und Verbänden geprüft.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO).
www.aho.de

Die Positionen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

 

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau setzt sich vehement für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf gesetzlicher Basis ein. Bei der anstehenden Reform der HOAI muss nach Ansicht der Kammer den technologischen Innovationen, den baurechtlichen Entwicklungen und den Anliegen der Baukultur in zeitgemäßer und überzeugender Form Rechnung getragen werden. Diese Ansicht haben die Mitglieder der Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bereits am 3. April 2003 in einer Resolution vertreten.

 

Die HOAI ist gültiges und verpflichtendes Preisrecht für Architekten und Ingenieure sowie öffentliche und private Bauherren in Deutschland und bietet allen an Planen und Bauen beteiligten Partnern zahlreiche Vorteile:

 

HOAI-Forum

 

Das HOAI-Forum der Kammer dient der gegenseitigen Information und der Diskussion über alle Fragen rund um die Themen Honorar, Honorarordnung und rechtliche Aspekte in Zusammenhang mit der HOAI.

Die Nutzung des Forums steht allen Personen offen; Kammermitglieder wählen sich einfach ins Intranet ein. Personen, die kein Kammermitglied sind, erhalten Benutzername und Kennwort zur Nutzung des Forums nach einmaliger, unkomplizierter Registrierung.

direkt zum zum HOAI-Forum

Erstanmeldung für Nicht-Mitglieder 

Kennwort vergessen?

 

HOAI aktuell

 

AHO - Vorstellung Bürokostenvergleich 2005

Der Vorstandsbeauftragte für den AS Honorarfragen, Karl-Heinz Jobst, hat am 30.11.2006 an einer Veranstaltung des AHO zum Bürokostenvergleich und zur Novellierung der HOAI teilgenommen.

Bericht zum Download (pdf, 26KB)

 

BIngK - Arbeitskreis HOAI-Novelle

Der Vorstandsbeauftragte für den AS Honorarfragen, Karl-Heinz Jobst, hat am 07.09.2006 an einer Sitzung des Arbeitskreises HOAI-Novelle der Bundesingenieurkammer teilgenommen.

Bericht zum Download (pdf, 33KB)

 

Schreiben des AHO an StS Schauerte - Einstufung als Planungsleistungen

(07.08.2006) Der AHO hat in einem Schreiben an Staatssekretär Schauerte aufgezeigt, weshalb es sich bei den Leistungen der Teile X bis XIII der gültigen HOAI um Planungsleistungen und nicht, wie von Schauerte gewertet, um gutachterliche Leistungen handelt, für die keine preeisrechtliche Reglementierung erforderlich sei. Im Folgenden können Sie die Argumente der AHO-Fachkommissionen zu den einzelnen Fachbereichen herunterladen.

Merkmale der Planungsleistungen für Bauakustik (pdf, 31KB)

Merkmale der Planungsleistungen für Raumakustik (pdf, 20KB)

Merkmale der Planungsleistungen für vermessungstechnische Leistungen (pdf, 32KB)

Merkmale der Planungsleistungen für thermische Bauphysik (pdf,  31KB)

Merkmale der Planungsleistungen für Geotechnik (pdf, 35KB)

Merkmale der Planungsleistungen für vorbeuugenden Brandschutz (pdf, 31KB)

Merkmale der Planungsleistungen für Schallimmissionsschutz (pdf, 18KB) 

Schreiben des AHO an Staatssekretär Schauerte (pdf, 20KB)

 

Erneutes Gespräch mit StS Schauerte zur HOAI - Gesprächsvermerk des AHO

Am 20. Juni 2006 hat ein erneutes Gespräch von Vertretern der Bundesingenieurkammer, des AHO, des VBI, der Bundesarchitektenkammer, des VUBIC und Mitarbeitern von BMWI und BMVBS mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Schauerte stattgefunden. Dieser hat darin mitgeteilt, dass das BMWI die Novellierung der HOAI derzeit vorantreibe. Nach langen Diskussionen mit dem BMVBS habe man sich auf einige Punkte geeinigt, die nun in dem Gespräch (siehe Vermerk) mit den betroffenenn Berufsständen diskutiert werden sollen. Beabsichtigt sei, den Referentenentwurf nach der Sommerpause vorzulegen.

 

Kammermitglieder können den vom AHO erstellten Vermerk im Intranet herunterladen

Einwahl ins Intranet

 

 

Monopolkommisson sieht Honorarordnungen kritisch

Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ihr Sechzehntes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel "Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor!" Dienstleistungsbranchen sind nach wie vor durch erhebliches Wachstum und noch größere Potentiale gekennzeichnet. Demgemäß empfiehlt die Monopolkommission der staatlichen Wirtschaftspolitik, in diesen Bereichen mehr Wettbewerb zu ermöglichen.

(...)

Besonders kritisch sieht die Monopolkommission die Beschränkung des Preiswettbewerbs durch die Festsetzung von verbindlichen Mindestpreisen. Das betrifft insbesondere die Gebühren der Rechtsanwälte für das Auftreten vor Gericht sowie die Mindestsätze nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die zur Rechtfertigung dieser Mindestpreise genannten Argumente sind nach Ansicht der Monopolkommission nicht überzeugend. Mindestpreise sind kein geeignetes Mittel, um zum Beispiel die Qualität freiberuflicher Arbeit zu sichern oder den Zugang zum Rechtssystem zu gewährleisten.

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier herunterladen (pdf; 76KB)

 

 

Gespräch mit Staatssekretär Schauerte in Berlin

Seitens der Bundesingenieurkammer nahmen an einem Gespräch am 10.02.2006 in Berlin mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte im BMWi Vizepräsident Klein und RA Markus Balkow, von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau  Geschäftsführer Stefan Kraus und Dipl.-Ing. Peter Maier teil. Interessiert nahm der Staatssekretär den Bericht über die Situation der freiberuflich tätigen Ingenieure zur Kenntnis. Erörtert wurden auch Fragen der HOAI-Novellierung, insbesondere der Anpassung der Honorarwerte an die gestiegenen Lebenshaltungskosten, das Einführen eines Mittelwerts bei Honorar und das Schaffen von Kontrollmöglichkeiten bezüglich der Einhaltung der HOAI. Staatssekretär Schauerte sagte eine Prüfung im Rahmen der mit der Übergabe eines Entwurfs des AHO in der 7. KW beginnenden ministeriumsinternen Überlegungen zu.

 

Weiterer Informationen zum aktuellen Stand der HOAI-Novelle gibt es auf der Website des AHO.

+++

06/2006: Informationen des Präsidenten der IK-Bau NRW zur HOAI

In einer Mail hat der Präsident der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, Peter Dübbert, seine Kollegen Präsidenten über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen HOAI unterrichtet. Hier die Mail in Auszügen:

 "...möchte [ich] kurz berichten, dass Staatssekretär Schauerte aus dem Bundeswirtschaftsministerium am 9.6.06 beim BDVI-Kongress in Bad Homburg die klare Aussage gemacht hat, dass innerhalb der nächsten drei Monate über die HOAI entschieden werde. Er plädiere für die Beibehaltung, allerdings seien ja bekanntlich starke Bestrebungen da, die HOAI zu straffen und z.B. Beratungs- und Vermessungsleistungen herauszunehmen. Er hat uns (die Vermessungsingenieure) aufgefordert, ihm innerhalb der nächsten 14 Tage unsere Argumente zu Erhaltung des bisherigen Regelungsumfangs schriftlich an die Hand zu geben. Da kommt jetzt offenbar soviel Bewegung rein, dass wir alle Kräfte sammeln und uns in der nächsten Woche die weitere Vorgehensweise zurechtlegen müssen.

Falls noch nicht bekannt: Staatssekretär Adamowitsch scheidet aus dem Ministerium aus. Vielleicht ist das auch ein Grund [dafür], dass es jetzt weitergeht..."

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06/2006: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion

Einige Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion haben in einer Kleinen Anfrage Fragen an die Bundesregierung zu den Aktivitäten der EU hinsichtlich der Freien Berufe und der Honorarordnungen gestellt.

Antwort der Bundesregierung - Drucksache 16/1616 (pdf;58KB) 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen zur HOAI oder deren korrekter Anwendung haben, wenden Sie sich bitte an den Justitiar der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Dr. Andreas Ebert, Telefon 089 419434-0, a.ebert@bayika.de. Mitgliedern gewährt die Kammer nach den Bestimmungen der Gebührenordnung Rechtsauskünfte zu vergünstigten Konditionen.

 

Ein Exemplar der derzeit gültigen HOAI können Sie für € 14,- (inkl. Versand) bestellen bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Telefon 089 419434-0, info@bayika.de.

 

Aktivitäten

Stellungnahme der Kammer zum Entwurf der HOAI durch den AHO (April 2006) (pdf, 43KB)

 

Urteile, Nachrichten

Aktuelle Urteile und Nachrichten rund um die HOAI und das Honorarwesen finden Sie hier

 

Publikationen

Publikationen der Kammer zur HOAI finden Sie hier

 

Weiterführende Links

Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.v. (AHO)

 

Vergabehandbuch des Bundes - VHB 2017

BMUB neue Ausgabe des Vergabehandbuchs eingeführt

Bundesingenieurkammer kritisiert neue Richtlinie zur Energieberatung

„Zu kurz gedacht"

11. Akademischer Mauerwerkstag des Ziegel Zentrum Süd e.V.

Innovatives Ziegelmauerwerk an der Technischen Hochschule Nürnberg

EU-Vertragsverletzungsverfahren, Digitalisierung, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht 2018

Zentrale Themen der AHO-Herbsttagung 2017

Neuer BKI-Baukostenplaner auf Stand 2017/2018

Über 3.000 Vergleichsobjekten und über 600.000 Kostenkennwerten

 

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