Sie haben sich entschlossen, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau kennen zu lernen. Darüber freuen wir uns sehr.
Unter der Rubrik Service sehen Sie, in welcher Form wir für Sie tätig sind: Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat nicht nur die Aufgabe, Ihre beruflichen Belange zu schützen. Wir übernehmen auch die Listenführung, verwalten die Planersuche, ermöglichen den Eintritt in die Ingenieurversorgung und informieren Sie und die Öffentlichkeit über baurelevante Themen.
Als Ingenieur im Bauwesen können Sie entweder freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied der Kammer werden. Pflichtmitglieder sind diejenigen, die als Beratender Ingenieur im Bauwesen tätig sind und innerhalb von drei Jahren nach Studienabschluss entsprechende berufliche Qualifikationen erlangt haben. Pflichtmitglieder sind obligatorisch im Versorgungswerk versichert.
Einen Antrag für die freiwillige Mitgliedschaft können diejenigen Ingenieure stellen, die in sonstiger Weise im Bauwesen tätig sind oder zu den Beratenden Ingenieuren in anderen Fachbereichen wie z. B. im Schiffsbau, Flugzeugbau etc. gehören. Auch freiwillige Mitglieder erhalten automatisch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Durch Antrag können sie allerdings von der Versicherung im Versorgungswerk befreit werden.
Seit In-Kraft-Treten des neuen Baukammerngesetzes am 1. Juli 2007 können Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen unmittelbar nach Studienabschluss - also ohne die bisherige Wartezeit von drei Jahren - freiwilliges Mitglied der Kammer werden.
Informationen und Antragsformular zur Pflichtmitgliedschaft von Beratenden Ingenieuren.
Informationen und Antragsformular zur freiwilligen Mitgliedschaft von Ingenieuren.
Studierende und Berufsanfänger können als Interessenten in der Kammer aufgenommen werden.
Zum 31.Ausgust 2017 waren insgesamt 6.733 Ingenieure Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Herzlich willkommen!
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de