In die Liste Beratender Ingenieure kann auf Antrag eingetragen werden, wer
Auf die Zeit der praktischen Tätigkeit können berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Ingenieurekammer-Bau im Aufgabenbereich der technischen und wirtschaftlichen Planung und des Baurechts sowie ein Jahr eines einschlägigen abgeschlossenen Master-Ingenieurstudiengangs angerechnet werden.
Die im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure sind Pflichtmitglieder.
Ingenieure, die nicht dem Bauwesen, sondern einer anderen Fachrichtung zuzuordnen sind, z.B. dem Schiffsbau, Kraftfahrzeugbau oder Flugzeugbau, werden nicht Pflichtmitglied der Kammer. Sie können aber in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen werden und freiwilliges Kammermitglied werden.
► Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure (Pflichtmitgliedschaft - PDF)
► Merkblatt zur Mitgliedschaft
► Gebühren- und Beitragsübersicht (PDF)
Pflichtmitglieder sind obligatorisch im Versorgungswerk versichert. Beachten Sie hierzu die Informationen zur Ingenieurversorgung.
► Information zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (PDF)
► Informationen zur berufsständischen Versorgung (Flyer, PDF)
► Information zu Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung
| Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de |
Für Informationen zu laufenden Anträgen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat im Eintragungsausschuss. Frau Monika Schmidt Telefon 089 419434-16 Fax 089 419434-20 ► m.schmidt@bayika.de |
Zum 31.Ausgust 2017 waren insgesamt 6.733 Ingenieure Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Herzlich willkommen!
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de