25.05.2005 München
Mit der Eigenheimzulage müssen nach Ansicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau künftig auch Investitionen in den Baubestand gefördert werden
Das Eigenheim ist nach wie vor eine der wichtigsten und sichersten Möglichkeiten der Geldanlage und damit auch der Altersvorsorge. Aus diesem Grund darf die staatliche Förderung von Wohneigentum auf keinen Fall abgeschafft werden. Allerdings müssen nach Ansicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau mit der Eigenheimzulage künftig verstärkt Investitionen in den Baubestand gefördert werden.
Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen im Bereich des Wohnungsbaus“, so die Präsidentin der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Dipl.-Ing. Univ. Heidi Aschl. Auf keinen Fall dürfe sie dem Rotstift zum Opfer fallen. Gleichwohl seien jedoch Modifikationen notwendig, die sich in erster Linie auf das Bauen im Bestand auswirken müssten. „Der Baubestand wird künftig stärker als bisher in den Fokus rücken“, sagte Aschl. Bei Sanierungen und Modernisierungen von bereits bestehenden Gebäuden sei zum einen ein enormes Energieeinsparpotenzial zu realisieren, zum anderen müssten auch im Hinblick auf die Minimierung des Flächenverbrauchs vermehrt Anstrengungen unternommen werden, gewachsene Siedlungsstrukturen zu erhalten und zu optimieren.
„Eine Eigenheimzulage, die auch das Bauen im Bestand unterstützt ist deshalb geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Lösung städtebaulicher und umweltpolitischer Probleme zu leisten“, sagte die Kammerpräsidentin. Sie entspräche aber auch, so Aschl weiter, den aktuellen Veränderungen am Wohnungsmarkt und würde gerade in Ballungsräumen den Interessen von Familien mit Kindern entgegen kommen.
„Eine Streichung der Eigenheimzulage ist kein geeignetes Mittel, um den Bundeshaushalt zu entlasten“, so Aschl. Schließlich fließe das für die Förderung eingesetzte Geld dem Staat über Steuereinnahmen und ersparte Sozialaufwendungen zum größten Teil wieder zurück.
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