LANGFASSUNG
20.07.2006 - München
München - Am 02. Januar 2006 stürzte das 1971/1972 errichtete Eissportstadion Bad Reichenhall ein. 15 Tote und eine große Zahl von Verletzten waren zu beklagen. Das Gutachten zum Einsturz der Eissporthalle liegt nunmehr vor. Die Staatsanwaltschaft hat gemeinsam mit den Gutachtern der Technischen Universität München und dem TÜV Süd, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ursachen des Unglückes erforscht haben, heute eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse veröffentlicht. Darauf basierend schlagen der Verband Beratender Ingenieure Landesverband Bayern, die Vereinigung der Prüfingenieure in Bayern und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen Katalog von Maßnahmen vor, die die Sicherheit bei Neu- und Bestandsbauten erhöhen.
Das Unglück in Bad Reichenhall wurde der veröffentlichten Presseerklärung zufolge durch eine Verkettung mehrerer Einflüsse verursacht:
Eine intensive fachgerechte Überprüfung der Dachkonstruktion der Halle hat seit dem Bau in den Jahren 1971/72 offensichtlich nicht mehr stattgefunden. Dabei wären Schädigungen der Klebefugen aufgefallen, die wahrscheinlich weitere Untersuchungen zur Folge gehabt hätten. Wassereinbrüche durch die schadhafte Dachabdichtung und Entwässerung wurden nicht dauerhaft beseitigt.
Sofort nach dem Unglück in Bad Reichenhall wurden u.a. folgende Aktivitäten begonnen:
Im Regelfall wird die Standsicherheit eines Bauwerkes rechnerisch nachgewiesen. Grundlage hierfür sind die anerkannten Regeln der Technik, die u.a. in den DIN Normen festgeschrieben sind. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die bauaufsichtlich zugelassen sind. Deren Eigenschaften (insbesondere Festigkeiten) unterliegen einer laufenden Kontrolle. Die Einwirkungen (z.B. Schneelasten) sind in speziellen Vorschriften (DIN-Normen) zusammengestellt; sie beruhen auf Erfahrungen und wissenschaftlichen Untersuchungen.
Nachdem die Festigkeiten und Einwirkungen (Lasten) streuende Größen sind, werden beim Nachweis der Standsicherheit Sicherheitsbeiwerte verwendet. Die Festigkeiten werden mit einem Teilsicherheitsbeiwert verkleinert und die Einwirkungen werden mit einem Teilsicherheitsbeiwert vergrößert. Die Sicherheitsbeiwerte werden so gewählt, dass ein Versagen sehr unwahrscheinlich ist. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Üblicherweise geht man bei Bauwerken von einer Versagensrate von 1 von 1.000.000 aus.
Bauwerke werden in der Regel für eine Schneelast bemessen, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt. Die für Gebäude anzusetzenden Schneelasten sind in einer Norm (DIN 1055) vorgegeben. Diese Norm ist in den letzten Jahren überarbeitet und den neuesten Erkenntnissen angepasst worden. Die Schneelasten sind abhängig von der geografischen Lage und der Höhenlage des Gebäudes. Deutschland ist in mehrere Schneelastzonen aufgeteilt, für die jeweils unterschiedliche Schneelasten angegeben sind, die wiederum mit einem Faktor vergrößert werden, der von der Höhenlage abhängig ist.
Ungewöhnlich große Schneelasten entstehen, wenn einerseits starke Niederschläge auftreten und andererseits die klimatischen Bedingungen verhindern, dass der Schnee zwischenzeitlich abtaut.
Schneelasten sind in der Regel „beherrschbarer“ als viele andere Lasten (z.B. Wind). Unsere modernen Wettervorhersagen erlauben es, außergewöhnliche Schneefälle mit großer Wahrscheinlichkeit vorherzusagen. In besonderen Fällen können somit Dächer zwischen den Schneefällen oder auch während eines Schneefalles geräumt werden, womit größere Schäden weitgehend vermieden werden können.
Bei den großen Schneefällen im Winter dieses Jahres wurden die Normschneelasten in einigen Bereichen des Bayerischen Waldes wesentlich überschritten. Durch die Schneeräumaktionen konnten Schäden an den meisten Bauwerken verhindert werden. Die meisten Einstürze beruhten auf der Tatsache, dass die Bauwerke bereits vorgeschädigt waren oder falsch geplant waren.
Die Bayerische Bauordnung legt fest, dass Bauwerke nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und gebaut werden müssen. Dabei müssen geeignete Materialien und Verfahren verwendet werden. Außerdem ist festgelegt, dass Bauwerke instand gehalten werden müssen.
Zuständig für die Sicherheit eines Bauwerkes ist der Eigentümer und/oder der Nutzer. Er trägt die Verantwortung und somit auch das Risiko. Die Bauaufsichtsbehörden genehmigen und überwachen (stichprobenartig) die Maßnahmen hinsichtlich der öffentlichen Belange (z.B. Sicherheit). Eine absolute Kontrolle ist aber nicht möglich und im Sinne einer Liberalisierung und Verschlankung des Staates auch nicht angestrebt.
Der Eigentümer / Nutzer kann sich von kompetenter Seite Hilfe leisten lassen. Er muss sich vergewissern, dass der beauftragte Ingenieur ausreichend sachkundig ist. Die Datenbanken der Ingenieurkammern und der Ingenieurverbände sollten bei der Auswahl des Ingenieurs zu Rate gezogen werden.
Der Bauingenieur als Treuhänder des Bauherren übernimmt Verantwortung für die Bauwerke. Er hat dafür die Kompetenz und übernimmt gerne die Initiative. Er erhält an den Hochschulen eine qualifizierte Ausbildung und muss sich permanent weiterbilden.
Die rechnerische Sicherheit des Bauwerkes wird beim Neubau durch die Anwendung des 4-Augen-Prinzipes gewährleistet. Der Planer bearbeitet die statische Berechnung und die Ausführungszeichnungen, die dann von einem Prüfingenieur für Baustatik geprüft wird. Dieser wird bei Sonderbauten von der Bauaufsichtsbehörde, bei Bauwerken mittlerer Schwierigkeit vom Bauherren beauftragt.
Die Bauingenieure fordern, dass nicht nur die Planung, sondern auch die Ausführung im Sinne eines 4-Augen-Prinzipes überwacht wird. Hier ist ein Sicherheitsdefizit vorhanden (Vom bayerischen Staat ist vorgesehen, den Prüfingenieur bzw. den verantwortlichen Sachverständigen - genauso wie bereits in anderen Bundesländern der Fall – stärker als bisher in die Kontrolle der Bauausführung einzubinden). Zusätzlich ist ein Bauwerksbuch zwingend erforderlich, in dem alle wichtigen Unterlagen zum Bauvorhaben gesammelt werden.
Der Unterhalt und die laufende Instandhaltung der Bauwerke ist zwar eigentlich selbstverständlich, wird aber leider oft nicht ausreichend beachtet. Bauunterlagen werden nicht aufbewahrt, regelmäßige Überwachungen nicht durchgeführt, Mängel nicht erkannt und notwendige Instandhaltungsarbeiten zu spät ausgeführt. Die Instandhaltung dient nicht nur der Gewährleistung der Sicherheit, sondern auch der Werterhaltung.
Die Bauingenieure fordern deshalb regelmäßige Überprüfungen der Bauwerke. Der Umfang und die Häufigkeit dieser Überprüfungen muss für bestimmte Bauwerksgruppen individuell festgelegt werden. Die Überprüfung muss ein besonders qualifizierter Ingenieur vornehmen. Eine entsprechende Vorschrift bzw. Empfehlung wird derzeit von den Bauaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit den maßgebenden Kammern und Ingenieurverbänden erarbeitet; hierin wird auch die erforderliche Qualifikation der zu beauftragenden Ingenieure festgelegt.
Nach Bad Reichenhall und den anderen Einstürzen wurde die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung von vielen Eigentümern und Nutzern erkannt. So hat München ein intensives Untersuchungsprogramm für Hallen gestartet und viele andere Kommunen haben nachgezogen. Leider besteht noch keine Verpflichtung dazu.
Welche Folgerungen müssen aus dem Unglück in Bad Reichenhall gezogen werden?
Die Bauingenieure fordern zur Gewährleistung der Sicherheit:
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de