München – Wie den von der Staatsanwaltschaft Traunstein veröffentlichten Auszügen aus dem Gutachten zum Halleneinsturz von Bad Reichenhall zu entnehmen ist, wurden bei Planung und Bau der Halle vor einigen Jahrzehnten zahlreiche gravierende Fehler begangen. „Tatsache ist jedoch“, so der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, „dass seit dieser Zeit sehr viele Maßnahmen ergriffen wurden, um derartige Unglücke künftig zu vermeiden.“
16.04.2007 - München
„Grundsätzlich“, so der Kammer-Präsident, „regeln das Bürgerliche Gesetzbuch und die Bayerische Bauordnung eindeutig, dass der Bauherr und Eigentümer für die Sicherheit von Bauwerken verantwortlich ist.“ Daher sei dieser auch dazu verpflichtet, durch regelmäßige Bauwerksuntersuchungen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Standsicherheit eines Bauwerks gewährleistet ist.
„Welche Fehler bei Planung und Bau der Eislaufhalle in Bad Reichenhall genau gemacht wurden, werden letztlich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zeigen. Von einer ‚Arbeitsüberlastung’ der bayerischen Prüfingenieure zu sprechen und dies in Zusammenhang mit dem Halleneinsturz zu bringen, ist jedoch vollkommen falsch“, so Dr. Schroeter.
Überhaupt nichts hält der Kammerpräsident von einem „Baunotar“ in der Form, wie sie vom UBID-Vorsitzenden Hermann Sturm vorgeschlagen wird. „Diese Funktion“, so Dr. Schroeter, „wird heute bereits von den hoheitlich bestellten Prüfingenieuren wahrgenommen.“ Die Einführung einer zusätzlichen unnötigen Bürokratieebene würde, so Dr. Heinrich Schroeter, den begrüßenswerten Bestrebungen der Bayerischen Staatsregierung, das Baurecht in Bayern weiter zu vereinfachen, zuwider laufen.
In Bayern werden derzeit rund 30 Prozent der Prüfaufträge an die Landesgewerbeanstalten vergeben. Die übrigen 70 Prozent der Prüfungen werden durch Prüfingenieure für Baustatik vorgenommen, deren Qualifikation geprüft wird. „Selbstverständlich“, so der Kammerpräsident, „müssen diese Prüfingenieure die Prüfungen persönlich wahrnehmen und überwachen und dürfen sich hierbei nur der Zuarbeit entsprechend qualifizierter Mitarbeiter bedienen.“
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit allen an Planen und Bauen Beteiligten „Handlungsanweisungen“ erarbeitet, die den Eigentümern und Verfügungsberechtigten von Bauwerken einen Leitfaden an die Hand geben, wie und durch wen sie ihre Bauwerke regelmäßig auf deren Sicherheit hin überprüfen lassen sollte. Diese Handlungsanweisungen sind im Internet abrufbar:
Die Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit von Gebäuden liegt – das regeln das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 836 „Haftung des Grundstücksbesitzers“) und die Bayerische Bauordnung – beim Bauherrn. Da dieser in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen verfügt, sollten besonders fachkundige Personen (Ingenieure für Tragwerksplanung) damit beauftragt werden.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt eine Liste dieser Personen, deren Qualifikation gesondert überprüft wurde. Diese Liste ist im Internet veröffentlicht:
► www.planersuche.de > Fachliste „Wiederkehrende Bauwerksprüfung“
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