Nach dem Schmelzen der Schneemassen: Kommunen und Eigentümer sollen Zustand des Dachtragwerks prüfen lassen

Schneit es viel und bleibt der Schnee lang auf den Dächern liegen, kann die Standsicherheit des Daches darunter leiden: Deshalb sollten Eigentümer von Gebäuden, deren Dächer über längere Zeit von großen Schneelasten betroffen waren, nach dem Winter den Zustand des Dachtragwerks prüfen lassen. Das empfiehlt Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Das gilt besonders, wenn die Dachkonstruktion bereits erkennbare Schäden wie zum Beispiel Verformungen, Risse oder lockere Verbindungen aufweist“, sagte Schroeter in München.

 

02.03.2009  -  München

Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, sollte das Dach vom Schnee geräumt werden. Schroeter warnt allerdings davor, das Dach selbst abzuräumen. Das sei äußerst gefährlich: „Eine unterschätzte Gefahr sind dabei Dachfenster, die zur Falle werden können.“ Jeden Winter gebe es Unfälle mit schweren Verletzungen. Schroeter empfiehlt  ein entsprechendes Unternehmen mit den Schneeräumarbeiten zu beauftragen. 

In Deutschland sind die Schneelasten genormt und in der DIN 1055-5 geregelt. Für jeden Ort gibt es durch die Zuteilung von Schneelastzonen genaue Regeln. „Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmt Schneelast ausreichend dimensioniert ist, sollte man sich an ein örtliches Ingenieurbüro wenden“, rät Schroeter. Wer die Werte nicht kennt, kann im Bauamt seiner Gemeinde nachfragen.

Neues Schneelastgutachten

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat das Ingenieurbüro Wolfgang Schwind beauftragt, ein Gutachten über den Vergleich zwischen den nach DIN 1055-5:2005 anzusetzenden Schneelasten und den tatsächlichen Lasten für verschiedene Landkreise des Bayerischen Voralpenlandes zu erstellen.

Die Ergebnisse:

Im September 2008 hat der Hauptausschuss DIN 1055 eine Überarbeitung der derzeitig gültigen Schneelastnorm beschlossen. Im Dezember erfolgte der Beschluss der Fachkommission Bautechnik der Bundesbauministerkonferenz, die Schneelastnorm länderspezifisch zu überprüfen und zu ändern.

Ansprechpartner:

Bei Fragen ist das Deutsche Institut für Normung, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, zuständig.
Für Kammermitglieder besteht die Möglichkeit sich in Problemfällen mit dem Arbeitskreis Normung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in Verbindung zu setzen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zum Thema Schneelast ein Merkblatt herausgegeben, in dem alles Wissenswerte und Notwendige zu diesem Problem verständlich erläutert wird. Sie finden es HIER.

 

 

 

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