6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verabschiedet:
Bayerische Bauingenieure begrüßen Beschluss des Bundeskabinetts, aber…

Mit großer Freude aber auch mit Kritik haben die bayerischen Bauingenieure den Beschluss des Bundeskabinetts zur Anpassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aufgenommen.

 

29.04.2009  -  Berlin/München

Das geht aus einer spontanen Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unter einem Teil ihrer Mitgliedern hervor. „Die Anpassung war längst überfällig, der jahrelange Kampf für den Erhalt der HOAI hat sich gelohnt“, sagte Präsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter am Donnerstag in München. Positiv wertete er unter anderem die pauschale Anhebung der Entgeltsätze um 10 Prozent. Leider sei es aber nicht gelungen, die Abschnitte X-XIII im verbindlichen Teil der HOAI zu halten, so Schroeter: „Dadurch werden wichtige Planertätigkeiten, wie die Vermessung und die Baugrunduntersuchung, abqualifiziert. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Die Kammer wird deshalb in der nächsten Legislaturperiode weiterhin für diese Abschnitte kämpfen.

„Vielleicht gelingt es jetzt noch einer Initiative der Bundesländer im Bundesrat, dieses Kunststück zu vollbringen“, so Schroeter, der dafür allerdings geringe Chancen sieht. Zudem bestünde die Gefahr, dass das Bundeswirtschaftsministerium eine solche Initiative zum Anlass nimmt, die hart erkämpfte Novellierung der HOAI doch noch zu kippen. Für das Angebot des Ministeriums zur Mitarbeit an der HOAI auch in der kommenden Legislaturperiode sei er sehr dankbar. Ziel sei es, die Teile X-XIII in den verbindlichen Teil der HOAI zu bringen. Positiv wertete Schroeter, dass die lächerlich niedrigen Stundensätze gestrichen seien. Künftig können Zeithonorare frei verhandelt werden. In diesem Zusammenhang wurden mit der Obersten  Baubehörde im Staatsministerium des Innern bereits Gespräche geführt. „Wir machen uns für kostendeckende Stundensätze stark, die z. B. auch Kosten für notwendige Weiterbildungen berücksichtigen“, sagte Schroeter.

Um nicht in Konflikt mit der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu kommen, gilt die novellierte HOAI ausschließlich für Planungen von Büros, die in Deutschland ihren Sitz haben. Damit die Neufassung der HOAI in Kraft treten kann, ist nun noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.

 

 

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