Etappensieg: Neue HOAI in Kraft / Kampf für bessere HOAI geht weiter

Nach der Veröffentlichung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesanzeiger ist die Neufassung heute (Dienstag, 18.08.2009) in Kraft getreten. Für die Ingenieure im Bauwesen ist es ein wichtiger Etappensieg, dass die seit dreizehn Jahren erwartete Novelle im Bundesrat endlich beschlossen wurde. Die HOAI hat sich stets bewährt, garantiert Qualität beim Bauen und bietet Sicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer.

 

18.08.2009  -  München

Die gute Nachricht: Drei unserer wichtigsten Forderungen wurden erfüllt. Die HOAI ist im Wesentlichen als staatliches Preisrecht erhalten geblieben. Sie entspricht den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie, indem sie auf Ingenieure mit Sitz im Inland beschränkt wird. Die Tabellenwerte der neuen HOAI werden generell vorab um zehn Prozent erhöht.

Manche werden froh sein, diese neue Fassung anwenden zu können. Aber viele Ingenieure im Bauwesen werden sie anwenden müssen. „Müssen“, weil die Neufassung für eine ganze Reihe von uns leider  keine Verbesserungen, sondern Verschlechterungen bringt. Und nicht wenige werden die HOAI nicht mehr anwenden können. Zumindest nicht mehr als verbindliches Regelwerk, sondern nur noch als unverbindliche Richtschnur.

Trotzdem ist die am 12. Juni beschlossene Neufassung als Erfolg zu werten: Beim Beginn der rot-grünen Regierung im Jahr 1998 war es erklärtes Ziel des Wirtschaftsministers Wolfgang Clement und seines parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch, rigoros alle Gebührenordnungen abzuschaffen. Es ist uns gelungen, dies zu verzögern, so dass es mit dem Beginn der jetzigen Legislaturperiode die HOAI immer noch gab. Dass eine Überarbeitung der HOAI dringend notwendig sei, war übereinstimmende Meinung, schon allein deswegen, weil die HOAI gegen die Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie der EU verstieß. Um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, musste die HOAI bis Ende 2009 novelliert werden.

Unter der großen Koalition machten sich dieselben Beamten, die die HOAI zuvor abschaffen wollten, an die Arbeit. Am 8. Februar 2008 war es dann soweit: ein Änderungsentwurf lag vor. Dies war aber eigentlich keine Änderung sondern de facto eine Abschaffung der HOAI: Unsere Honorarordnung war zu einer unverbindlichen Empfehlung mutiert. Auch sei daran erinnert, dass der Referentenentwurf lediglich die Leistungsphasen I bis V im verbindlichen Teil vorsah und die Tabellenendwerte auf fünf Millionen Euro begrenzt waren. Ein Aufschrei unter Ingenieuren und Architekten war die Folge.

Daraufhin haben alle Ingenieur- und Architektenkammern vielfältige Aktivitäten unternommen, um ihren Einfluss auf die Politiker geltend zu machen. Die Briefe von vielen Kollegen an ihre Abgeordneten waren eine große Hilfe, weil auf einmal Unruhe im Bundestag herrschte. In Bayern ist es uns gelungen, die Unterstützung des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein zu gewinnen. Auf Bundesebene war das Bauministerium auf unserer Seite. Aber die Federführung lag beim Bundeswirtschaftsministerium.

Hier haben wir in mühsamer Kleinarbeit und mit vielen Gesprächen erreicht, dass zumindest einige der schmerzhaften Einschnitte wieder entfernt wurden. Aber leider konnten wir eben nicht alle unsere Forderungen durchsetzen.

Ende Dezember 2008 kam ein neuer Entwurf. Es war deutlich, dass damit von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums auf Zeit gespielt wurde. Da die Legislaturperiode ihrem Ende zuging, blieb nur rund ein Vierteljahr, um noch Änderungen zu erreichen. Am 27. April lag endlich der Entwurf vor und wurde am 29. April vom Bundeskabinett verabschiedet. Dieser musste noch in den Ausschüssen des Bundesrats beraten werden, als letztmöglicher Termin für eine Beschlussfassung durch den Bundesrat war der 12. Juni ins Auge gefasst. Die große Frage, um deren Beantwortung in Sitzungen der Bundesingenieurkammer und des AHO heftig gerungen wurde, lautete: Haben wir noch eine Chance, an diesem Entwurf Grundsätzliches zu ändern?

Sehr bald wurde deutlich, dass es nur zwei Möglichkeiten gab: Entweder die totale Ablehnung dieses Entwurfs oder alle Kraft auf eine Entschließung des Bundesrats mit konkreten Vorgaben an die Bundesregierung zur erneuten Novellierung aufzuwenden. Eine Änderung noch in dieser Legislaturperiode war allein schon aus Zeitgründen weder möglich noch realistisch.

Der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht und dazu ausführlich beraten. Eine Ablehnung hätte bedeutet, dass die nicht geänderte HOAI im Widerspruch zur Dienstleistungsrichtlinie der EU gestanden hätte. Ein Vertragsverletzungsverfahren wäre nach Ansicht fast aller Fachleute absehbar gewesen. Eine Novellierung in der neuen Legislaturperiode parallel zum Vertragsverletzungsverfahren hielten alle erfahrenen Politiker für nicht möglich. Somit wäre also die Rechnung der Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums aufgegangen: Abschaffung der HOAI auf kaltem Weg.

Aus dem Kreis unserer Mitglieder kamen allerdings auch warnende Stimmen, die auf die Gefahren hinwiesen, welche mit einer Abspaltung einiger Leistungen verbunden sein könnten. Befürchtet wurde eine Schwächung der Gesamtheit der am Bau tätigen Ingenieure, verbunden mit einer Minderung der politischen Durchsetzungskraft insgesamt.

Der Vorstand hat diese Gedanken, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Solidarität untereinander, sehr ernst genommen. Wir kamen zu der Überzeugung, dass das Ziel, die HOAI vollständig zu erhalten, nur durch die derzeitige Rettung eines Teils der HOAI möglich sei und das nur auf dieser Basis versucht werden könne, auch die Teile X – XIII wieder zu integrieren.
Deswegen haben wir uns für den zweiten Weg entschieden und unseren Einfluss auf den Inhalt der Entschließung des Bundesrats geltend gemacht. Und das ist uns mit vielen Bemühungen und Gesprächen gelungen.

Wie geht es nun weiter?

Besonders die Verlagerung der Teile X bis XII, die eindeutig Planungsleistungen regeln, in den unverbindlichen Teil, ist für uns nicht hinnehmbar. Die in der HOAI festgeschriebenen Aufgaben der Architekten und Ingenieure stimmen außerdem nicht mehr mit der Realität überein. Über Gutachten, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag geben wird, soll der tatsächliche Honorar-Erhöhungsbedarf ermittelt werden. Innerhalb eines Jahres soll die Bundesregierung dem Bundesrat über die Auskömmlichkeit der Honorarstruktur, die Leistungsbilder, die Anrechenbarkeit der Bausubstanz sowie über die Regelung der Objektüberwachung berichten.

Da die Zuständigkeit im Bundeswirtschaftsministerium gewechselt hat, müssen nun andere Beamte von uns mit der Materie und unseren Ansichten vertraut gemacht werden. Das wird viel Mühe kosten. Und vor allem Zeit. Wann ein erneuter Entwurf vorliegen wird, ist kaum abzuschätzen, da Gutachten beauftragt werden müssen.
Wir, die bayerischen Ingenieure aus dem Bauwesen, blicken optimistisch in die Zukunft und werden weiterhin mit vollem Einsatz kämpfen, um unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen. Aus Verantwortung für Menschen und Land.

(Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau)

 

 

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