Kommentar von Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Werner Weigl: Unsere Infrastruktur droht vor allem aufgrund der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen, aber auch der deutlich zu geringen Mittel für Sanierung und Instandsetzung beispielsweise der Staatsstraßen zu verfallen.
31.12.2006 - München
Keine Frage: ein per schnellem Breitband-Internet bestelltes Produkt kommt in der Regel immer noch per Lastwagen oder Transporter zum Kunden. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Verkehrsinfrastruktur systemrelevant für das Funktionieren unserer Wirtschaft und der Gesellschaft ist. Dies gilt auch für die übrigen Infrastruktureinrichtungen: öffentliche Gebäude, Schulen, Rathäuser aber auch die Ver- und Entsorgung.Doch welche Bedeutung wird gegenwärtig dem Erhalt dieser Infrastruktureinrichtungen beigemessen? Ein Vergleich mit den Aufwendungen für die Stützung der "systemrelevanten" Banken offenbart Erschreckendes. Die Bedeutung wird nicht erkannt.Ein Umdenken ist zwingend erforderlich. Will man die gleichen Voraussetzung im Land - wie in der Vergangenheit geschaffen - erhalten, muss die Finanzausstattung der Kommunen verbessert und die Förderung auch auf den Erhalt der Infrastruktur ausgerichtet werden. Ein erster Schritt waren hierzu schon Teile des Konjunkturpaketes. Dies kann jedoch nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein sein. Die Träger der Infrastruktur sind bei Unterhalt und Sanierung im Wesentlichen auf sich alleine gestellt, aus Haushaltsgründen werden oftmals dringend erforderliche Sanierungen verschoben. Dabei könnten durch permanenten, kontinuierlichen Unterhalt und bedarfsgerechte Erhaltungsmaßnahmen meist um ein Vielfaches teurere Totalsanierungen vermieden werden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Sanierungsstau zu beseitigen und einmal geschaffenes Vermögen zu erhalten.
Steigende Energiekosten sind für Kommunal- und Kreisverwaltungen ein großer Kostenfakor bei der Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften. Etwa 83 Prozent der Bestandsgebäude, insbesondere alle bis 1978 errichteten Wohngebäude, sind nicht energieeffizient und diesbezüglich nicht wirtschaftlich. Nichtwohngebäude stellen sich noch ungünstiger dar.
Investitionen zahlen sich aus
Notwendige
Investitionen in die Energieeffizienz der kommunalen Infrastruktur
zahlen sich aus und entlasten die Verwaltungshaushalte. Mit sorgfältig
geplanter Bau-und Anlagentechnik und sinnvollem Mitteleinsatz kann der
Primärenergiebedarf auf 20 -30 Prozent und bereits auf Werte unter 60
kWh/m2 Jahr (KfW 60) reduziert werden. Durch die die energetische
Qualität von Bestandssanierungen kommunaler Liegenschaften und die
Senkung des Energiebedarfs im Neubau können Heizenergieverbrauch und
CO2-Emissionen erheblich reduziert und positive Auswirkungen für
Arbeitsmarkt und Bauwirtschaft erzielt werden. Zudem haben Investitionen
in kommunale Liegenschaften - und somit öffentlich zugängliche Gebäude -
einen wertvollen Vorbildcharakter.
Erhalt der historischen Baukultur
Die
unverwechselbare bayerische Baukultur prägt die historisch gewachsenen
bayerischen Städte und Dörfer. Die rechtzeitige Behebung von Mängeln und
Schäden erspart umfangreiche Sanierungskosten in der Zukunft. Die
Sanierung und der Erhalt von Denkmälern verlangen ingenieurtechnischen
Sachverstand und fördern mittelständische Handwerker und damit viele
hochqualifizierte Arbeitsplätze. Die wesentlichen Instrumente zum Erhalt
des historischen Erbes sind der Entschädigungsfonds und die
Abschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz. Diese
wertvollen Mittel zur Investitionsförderung sind nachhaltig zu stärken
und mit straffen Verfahrensrichtlinien den tatsächlichen Anforderungen
anzupassen. Die Erfüllung der geforderten und notwendigen Qualität beim
Erhalt der Denkmäler kann nur erreicht werden, wenn diese Instrumente
ohne Abstriche erhalten bleiben.
Erwartungen an die Politik:
• Deutlich höhere Priorität bei Erhalt und Sanierung von Infrastruktureinrichtungen
• Ausrichtung der Förderung auch auf den Erhalt der Infrastruktur,
• Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen
• Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz der
kommunalen Infrastruktur
• Ausbau und Förderung der energetischen Nachrüstung und
• Sanierung sowie Umstrukturierung des Bestandes
• Nachhaltige Stärkung von Mitteln zur Investitionsförderung
in der Denkmalpflege (Entschädigungsfonds,
• Abschreibungsmöglichkeiten
nach dem Einkommenssteuergesetz
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