Fortbildungsveranstaltung – Freier Eintritt

Wie bei Streitigkeiten der Gang vors Gericht vermeidbar ist: Mit außergerichtlichen Alternativen Geld und Zeit sparen

 

25.08.2011  -  München

Zu einer Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Partnerschaftliche Streitbeilegung im Bauwesen - Praxisbeispiele und Lösungen, die sich rechnen“, laden die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, der Bayerische Bauindustrieverband e.V. und der Verband Beratender Ingenieure (VBI) ein. Am Mittwoch, dem 5. Oktober 2011, werden mehrere Referenten einen Nachmittag lang Methoden und Praxisbeispiele vorstellen, mit deren Hilfe Streitigkeiten ohne Gang zum Gericht gelöst werden können. Die Veranstaltung findet in den Räumen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (Nymphenburger Str. 5, 80335 München) statt. Der Eintritt ist frei. Interessierte können sich auf der Internetseite der Kammer anmelden.

Streit kommt in den besten Familien vor, besagt ein Sprichwort. Selbst Konflikte zwischen befreundeten Unternehmen sind nicht ungewöhnlich. „Nicht jeder Streit gehört allerdings vor Gericht, denn es gibt viele andere Möglichkeiten, einen Konflikt zu beenden”, sagt Dr.-Ing. Michael Hergenröder, einer der Referenten der Veranstaltung. Mitunter steht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung für beide Parteien das Ergebnis nach Abschluss des Streitfalls in einem Missverhältnis zum betriebenen Aufwand.

Deshalb ist es sinnvoll, nach effektiveren Möglichkeiten der Streit-beilegung zu suchen. Mit einer Mediation, einer Schlichtung oder einem Schiedsverfahren stehen den Konfliktparteien mehrere  Ver-fahren zur Verfügung. Im Laufe der Veranstaltung wird erklärt, was genau hinter den Begrifflichkeiten steckt, worin die Unterschiede liegen und welche Variante wann vorteilhaft sein kann. „Die wesentlichen Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung liegen für Unternehmer vor allem in der zeitnahen, kostengünstigen und interessengerechten Lösung des Konflikts zur größtmöglichen Zufriedenheit der beteiligten Parteien“, so Hergenröder.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat zu diesem Thema auch eine Broschüre veröffentlicht, die bei der Geschäftsstelle der Kammer bestellt oder im Internet heruntergeladen werden kann:

Broschüre

 

 

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