Schneller Kita-Ausbau ist nicht durch eine Lockerung des Vergaberechts zu erreichen

Bayerische Ingenieurekammer-Bau widerspricht Forderung des Deutschen Städtetags

 

16.11.2012  -  München

Durch eine Lockerung des Vergaberechts soll nach Ansicht des Deutschen Städtetags der Kita-Ausbau beschleunigt werden. „Dies kann nicht funktionieren“, widerspricht Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der vom Deutschen Städtetag via Pressemitteilung vom 14.11.2012 geäußerten Forderung. „Was die Kommunen wirklich brauchen, ist finanzielle Unterstützung. Nur so kann effizient der notwendige Kita-Ausbau vorangetrieben werden“, so Schroeter.

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung den zugesagten Rechtsanspruch auf ausreichend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ab dem 1. August 2013 wohl nicht erfüllen kann, hat der Deutsche Städtetag in einer Pressemitteilung ein „Maßnahmenbündel“ vorgeschlagen. „Vor allem eine befristete Lockerung des Vergaberechts für den Bau von Kitas“ wird darin als Lösung gepriesen. Eine Lockerung des Vergaberechts wurde schon einmal (in Verbindung mit dem Konjunkturpaket II) als Allheilmittel gesehen – und hat unterm Strich nichts gebracht.

„Ein Bericht des Bundesrechnungshofs vom Februar dieses Jahres hat gezeigt, dass bei der Lockerung der Vergaberichtlinien im Rahmen des Konjunkturprogramms kaum Zeit eingespart wurde, dafür aber die Baumaßnahmen nachweisbar verteuert wurden“, erklärt Schroeter. „Damit hat sich die Lockerung der Vergaberichtlinien als falsche Entscheidung herausgestellt. Und man sollte einen Fehler nicht zweimal machen“, warnt der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Kaum Zeitersparnis, aber steigende Manipulationsgefahr
Die Vergabe ist nur ein Aspekt auf dem Weg zu einem fertigen Bauwerk. Die Planung und die Bauausführung nehmen jedoch weit mehr Zeit in Anspruch als die Vergabe, so dass keine große Zeitersparnis erwartbar ist. Gleichzeitig muss auch bei einer vereinfachten beschränkten Vergabe eine Vorauswahl der Unternehmen erfolgen, die möglicherweise den Auftrag erhalten. Ob man Zeit in die Vorauswahl investiert oder später aus einer größeren Bandbreite an Angeboten auswählt, dürfte sich unterm Strich die Waage halten. Werden nur wenige Bieter geprüft, kann es sein, dass zwar ein gutes, aber nicht das bestmögliche Angebot den Zuschlag erhält, denn die beschränkte Vergabe engt den Wettbewerb ein. Bei der beschränkten Vergabe wissen die Unternehmen vorab, wer die Mitbewerber sind. Zumindest in der Theorie ließe sich also gut ausloten, wer welche Maßnahmen zu welchem Preis anbietet. Mit Bezug auf den Bericht des Bundesrechnungshofs stellt Ulrich Drogge in der Zeitschrift VOB aktuell (Ausgabe 3/2012) fest: „Insbesondere die Beschränkung des Wettbewerbs und die Auswahl der aufzufordernden Unternehmen stellen Korruptions- und Manipulationsrisiken dar, die bei der Öffentlichen Ausschreibung nicht bestehen.“

Ganz nebenbei entlarvt der Deutsche Städtetag in seiner eigenen Pressemitteilung die Forderung nach einem gelockerten Vergaberecht als Placebo. Denn als Grund für die fehlenden Kita-Plätze wird u.a. angegeben: „weil vor Ort inzwischen Grundstücke für Kita-Neubauten fehlen“. Stellt sich die Frage, wie eine Änderung des Vergaberechts fehlende Grundstücke herzaubern soll.

Der Bericht des Bundesrechnungshofs ist nachzulesen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708671.pdf

VOB aktuell, Ausgabe 3/2012
Pressemitteilung (pdf)

 

 

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