BAFA-Vor-Ort-Beratung: Eintragung in Serviceliste der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau empfohlen

Eine Eintragung in die kostenpflichtige DENA-Liste ist gegenwärtig nicht notwendig

 

München   -  07.08.2012

Energie (c) Rainer Sturm / pixelio.deDie Bundesregierung beabsichtigt, unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), für die KfW Förderprogramme Effizienzhaus 40 und 55 im Sinne einer Qualitätssicherung gebührenpflichtige Expertenlisten einzuführen. Diese bundesweite Expertenliste soll bei der DENA geführt werden.

Um eine für den Berufsstand verträgliche und kostengünstige Lösung zu erzielen, führt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau gegenwärtig gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer intensive Gespräche mit den Fördergeldgebern zu den verschiedenen Förderprogrammen des Bundes. Über die Ergebnisse der Gespräche werden wir weiter informieren. (Foto: Rainer Sturm / pixelio.de)
 

Eintragung in kostenpflichtige DENA-Liste gegenwärtig nicht notwendig


Für die KfW Programme Effizienzhaus 40 und 55 stellt derzeit u.a. die Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV 2009 die qualifizierende Basis für die Leistungen der Sachverständigen dar.

Bis mindestens Ende 2012 besteht keine Verpflichtung, in einer Liste der DENA geführt zu sein. Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist daher bis zur endgültigen Klärung der Rahmenbedingungen keine Notwendigkeit gegeben, sich in die kostenpflichtige Liste der DENA einzutragen.

Die in den Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau „Energieberater vor Ort (Wohngebäude)“ bzw. „Energieberater Nichtwohngebäude“ geführten Mitglieder erfüllen durch ihre umfangreiche Fortbildung die Anforderungen, die an die Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV 2009 geknüpft sind. Dies gilt auch für die nach Landesrecht Nachweisberechtigten für den EnEV-Nachweis. In Bayern sind dies die Bauvorlageberechtigten und die Sachverständigen nach § 2 ZV EnEV.

BAFA-Vor-Ort-Beratung:
Serviceliste der Kammer mit Zusatzeintrag "Antragsberechtigung BAFA"


Die bislang beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelte Beratersuche im Rahmen des Vor-Ort-Beratungsprogramms ist zum 1. Juli 2012 eingestellt worden.

Für die Antragsberechtigung ist ein Eintrag in die DENA-Expertenliste jedoch weder notwendig noch verpflichtend. Diese wird wie bisher durch die BAFA erteilt.

Die BAFA verweist lediglich darauf, dass sich Energieberater freiwillig in eine Liste der DENA eintragen lassen können. Diese Eintragung in die Energie-Effizienz-Expertenliste der DENA ist jedoch mit Registrierungskosten von 150,- Euro und laufenden Jahreskosten von 100,- Euro verbunden.

Serviceliste der Kammer- Zusatzeintrag "Antragsberechtigung BAFA"

Wer bei der BAFA als Vor-Ort-Berater/in antragsberechtigt ist, kann diese Information selektierbar in der Planer- und Ingenieursuche der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zusammen mit der bestehenden Eintragung als „Energieberater/in vor Ort (Wohngebäude)“ / „Energieberater/in Nichtwohngebäude“ / „Sachverständige/r nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ZV EnEV“ hinterlegen. Diese Zusatzeintragung ist kostenfrei.

Mitglieder, die nicht in einer der oben genannten Listen geführt und BAFA-antragsberechtigt sind, erfüllen die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Serviceliste „Energieberater vor Ort (Wohngebäude)“ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Die Gebühr für die Eintragung beträgt hier lediglich 70,- Euro. Laufende jährliche Gebühren fallen dafür nicht an. 

Wer in diese Liste neu aufgenommen werden möchte bzw. den Zusatzeintrag „BAFA-Antragungsberechtigung“ wünscht, findet hier weitere Informationen und das entsprechende Antragsformular zum Download:

Weitere Informationen zur Antragsberechtigung für die BAFA-Vor-Ort-Beratung
Antrag zur Aufnahme des Zusatzeintrages "Antragsberechtigung BAFA" (pdf)
Antrag zur Aufnahme des Zusatzeintrages "Antragsberechtigung BAFA" (word)

Zusätzlich wird diese Liste auch in dem bundesweiten Internetportal „Energieeffizienz-Experten der Architekten- und Ingenieurkammern Deutschlands“ bereitgestellt und verlinkt:

http://www.energie-effizienz-planer.de/

Dipl.-Ing. (FH) M.Eng. Irma Voswinkel vom Referat Ingenieurwesen berät Sie gerne unter Tel: 089 419434-29, E-Mail: i.voswinkel@bayika.de.


Ausnahme Effizienzhaus Denkmal

WärmebildBauherren, die Fördergelder im Programm „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ in Anspruch nehmen wollen, müssen einen „Sachverständigen für Baudenkmale“ hinzuziehen. Nur hierfür ist derzeit eine Eintragung in der Energie-Effizienz-Expertenliste der DENA verpflichtend. Der Antrag auf Eintragung in diese Liste ist bei der Geschäftsstelle „Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V (WTA)“ einzureichen. Die Daten werden nach der Anerkennung durch die WTA automatisch in die Energie-Effizienz-Expertenliste der DENA übernommen. (Foto: Klaus-Jürgen Edelhäuser)
www.energieberater-denkmal.de

In Vorbereitung: Fortbildung zum Energieberater für Baudenkmale

Die Ingenieurakademie Bayern entwickelt derzeit gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege das neue Fortbildungsangebot "Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV 2009".

Es ist geplant, die Ausbildung, die 60 Unterrichtseinheiten umfassen wird, ab Herbst 2012 anzubieten. Interessenten können sich unverbindlich für den Lehrgang vormerken lassen.
Weitere Informationen

 

 

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