Hier haben wir Ihnen alle aktuellen Antragsformulare zum Download
bereitgestellt. Alle Antragsformulare liegen als PDF-Formulare vor und
können bequem am Bildschirm ausgefüllt werden.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt gesetzliche Listen, in die sich Ingenieure im Bauwesen bei entsprechender Qualifikation eintragen lassen können. Diese Listen berechtigen die eingetragenen Ingenieure je nach beruflicher Ausrichtung, z. B. bautechnische Nachweise zu erstellen bzw. zu prüfen oder Bauvorlagen bei den fachlich zuständigen Behörden einzureichen. Kammermitglieder erhalten ermäßigte Gebühren bei der Listeneintragung und Listenführung.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Listen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Servicelisten eingerichtet. Mit Eintragung in die Servicelisten dokumentieren Kammermitglieder gegenüber Bauherren und Auftraggebern weitere bzw. spezielle Kenntnisse und Erfahrungen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potentielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Eine Eintragung ist im Regelfall nur für Mitglieder möglich, jährliche Gebühren für die Führung in den Service-Listen fallen nicht an.
Unter den folgenden Links finden Sie ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft und Listeneintragung:
► Infos zur Listeneintragung
► Download Broschüre (PDF)
► Bestellung Broschüre (Druckversion)
► Gebühren- und Beitragsübersicht (PDF)
Foto: YuriArcurs/fotolia.com
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