Infos für Mitglieder

Fort- und Weiterbildung muss für Ingenieurinnen und Ingenieure Verpflichtung, Chance und Herausforderung zugleich sein. Für die verantwortungsvolle Berufsausübung sind eine qualifizierte Hochschulausbildung und lebenslanges Lernen die Grundlage für die Sicherung der Qualität von Ingenieurdienstleistungen und damit auch für den Schutz des Verbrauchers.
Die kontinuierliche Bewahrung und Erweiterung der persönlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten kommt dem Auftraggeber zugute, der auf eine qualifizierte Beratung vertrauen kann und schafft somit die Voraussetzung für eine dauerhaft erfolgreiche Berufsausübung und berufliche Fortentwicklung.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt die Ingenieurinnen und Ingenieure dabei mit einem vielfältigem Fort- und Weiterbildungsangebot durch die
Ingenieurakademie Bayern. Die Fortbildungsmaßnahmen von Ingenieurkammern oder Architektenkammern der Bundesrepublik Deutschland oder deren Fortbildungseinrichtungen gelten als anerkannt, wenn sie auf Grundlage vergleichbarer Kriterien durchgeführt werden. Das Angebot wird ergänzt durch weitere anerkannte Veranstaltungen externer Fortbildungsträger.
"Fortbildungskonto" für Kammermitglieder
Für alle Kammermitglieder wird seit Januar 2009 ein "Fortbildungskonto" geführt. Das Soll der Fortbildung innerhalb eines Kalenderjahres beträgt für alle Kammermitglieder 16 Zeiteinheiten je 45 Minuten (12 Zeiteinheiten für die Kalenderjahre 2009 – 2013).
Das Soll der Fortbildung kann nachgewiesen werden durch den Besuch anerkannter Fortbildungen (ingenieurtechnische Fortbildung) alleine oder durch die Kombination von
- mindestens 8 Zeiteinheiten für anerkannte Fortbildungen (ingenieurtechnische Fortbildung) und
- weitere 8 Zeiteinheiten durch allgemein berufsbezogene Fortbildungen oder z.B. durch das Studium von Fachliteratur, wobei maximal 4 Zeiteinheiten durch das Studium von Fachliteratur anrechenbar sind.
Kammermitglieder, die in einer auf Grund gesetzlicher Vorschriften zu führenden Liste bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind (z.B. bauvorlage- oder nachweisberechtigte Ingenieure, Prüfsachverständige, Sachverständige nach ZVEnEV) haben sich zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht innerhalb eines Kalenderjahres mit mindestens 4 Zeiteinheiten qualifikationsgebunden für die jeweilige/n Listeneintragung/en fortzubilden. Die qualifikations- bzw. fachgebundene Fortbildung wird jedoch auf allgemein verpflichtenden 16 Zeiteinheiten angerechnet.
Fortbildungszertifikat
Mit dem Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht können Kammermitglieder auf Antrag ein "Fortbildungszertifikat" und ein "Fortbildungslogo" erhalten, die z.B. im Rahmen zulässiger Werbung verwendet werden können.
Die bei der Ingenieurakademie Bayern erworbenen Fortbildungspunkte werden unmittelbar nach der Teilnahme dem persönlichen Fortbildungskonto zugeschrieben. Weitere anrechnungsfähige Fortbildungspunkte werden im Regelfall zusammen mit dem Antrag auf Zuerkennung des Zertifikats dem Fortbildungskonto gutgeschrieben.
Das Fortbildungszertifikat und Fortbildungslogo werden den Mitgliedern im Intranet zur Verfügung gestellt:
►
alt.bayika.de > Intranet > Fortbildungszertifikat (Menüpunkt in der Menüleiste links)
Fortbildungsordnung und Antrag
► Fort- und Weiterbildungsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, gültig ab 2014 (pdf)
►
Fort- und Weiterbildungsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, gültig 2009 bis 2013 (pdf)
► Antrag auf Anrechnung von Fortbildungseinheiten / Zuerkennung eines Fortbildungszertifikats (pdf)
► Antrag auf Anrechnung von Fortbildungseinheiten / Zuerkennung eines Fortbildungszertifikats (word)
Hinweis:
Weitere Informationen zur Fortbildungsanerkennung und zum
Forbildungszertifikat sowie Beispiele für die Anrechnung finden Sie in
folgender PDF-Datei:
►
Infos Fortbildungsanerkennung und Anrechnungsbeispiele (PDF)
Kontakt:
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Fortbildungsanerkennung
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Dipl.-Ing.(FH), M.Eng. Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
► i.voswinkel@bayika.de
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de