Sie wollen unter der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ arbeiten oder Leistungen anbieten?
Um den Qualitätsanspruch an den Ingenieurberuf in Deutschland zu gewährleisten, werden wir Ihre im Ausland erworbenen schulischen und beruflichen Ausbildungsabschlüsse sowie bereits ausgeübte Tätigkeiten prüfen.
Zur zuständigen Stelle kommen Sie hierüber
►Anerkennungsfinder (PDF)
Als Bayerische Ingenieurekammer Bau bearbeiten wir die Anerkennungsanträge für ausgebildete Ingenieure (in den Bereichen: Bauingenieur- u. Vermessungswesen, Gebäude- und Versorgungstechnik) mit einem Studienabschluss in einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung. Geprüft wird das Grundstudium.
Das Studium muss insbesondere zu mehr als der Hälfte Inhalte im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) umfasst haben.
| Allgemeine
Hinweise |
Viele Informationen zur Berufsanerkennung erhalten Sie über das Portal des Bundes www.anerkennung-in-deutschland.de. Für Ingenieure anderer Fachrichtungen als der o.g. ist die Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg zuständig. Für Nachdiplomierungen von Spätaussiedlern ist
die zuständige Genehmigungsbehörde die Zentralstelle für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise von Aussiedlern in Bayern an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Kesslerplatz 12, 90489 Nürnberg. Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise als Hochschulreifenachweis wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pründterplatz 5, 80803 München. Für das Führen des ausländischen akademischen Grades benötigen Sie keine Erlaubnis. |
Das grundständige Studium mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung umfasste mindestens 6 SemesterWenn Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Genehmigung:
► Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ / „Ingenieur“ (PDF)
Bitte beachten Sie die Aufstellung und arbeiten Sie die zutreffenden Positionen genau ab.
Wir weisen darauf hin, dass die eingereichten Unterlagen archiviert und nicht zurück
gesandt werden. Werden die Unterlagen unvollständig eingereicht, zahlen Sie ab 01.10.2017
die erhöhte Gebühr (siehe unten Gebühr).
Die Aufstellung der Unterlagen erhalten Sie auch als Datei zum Ausdrucken:
► Aufstellung der benötigten Unterlagen (PDF)
Zurzeit liegt der Gebührenrahmen für das Genehmigungsverfahren bei 300,00 - 800,00 EUR (Kostenverzeichnis zum Kostengesetz/ Stand 01.09.2016). Die Gebühr kann grundsätzlich nach Arbeitsaufwand berechnet werden.
Für das Verfahren wird bei vollständig vorliegenden Unterlagen eine Gebühr von 300,00 EUR fällig. Werden eine oder mehrere Nachforderungen nötig, berechnen wir 350,00 EUR ab 01.10.2017.
Sie erhalten nach der Antragstellung einen Gebührenbescheid.
In diesem Fall erhalten Sie finanzielle Unterstützung durch Ihr Jobcenter. Die Gebühr kann dort übernommen werden.
Für Beschäftigte, die unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten, gibt es ab 01.12.2016 die Möglichkeit, zuerst einen Anerkennungszuschuss zu beantragen.
Wenn Sie
Wenn Sie Fragen haben, freue ich mich über Ihren Anruf oder eine E-Mail. Ich berate Sie gerne.
![]() | Doris Dornieden Referentin für Berufsanerkennung Mitgliederverwaltung Telefon 089 419434-25 Fax 089 419434-20 d.dornieden@bayika.de | ![]() |
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Kontakt:
Doris Dornieden
Referentin für Berufsanerkennung
089 419 434-25
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80639 München
Telefon 089 419434-0
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