Ingenieure für die Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen und Klimaanlagen
Nach den Vorschriften der EnEV müssen für bestimmte Lüftungs- und Klimaanlagen regelmäßige Inspektionen von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Mit der Liste werden Betreibern prüfpflichtiger Anlagen geeignete Prüfer mit den nachgewiesenen Qualifikationen zur Verfügung gestellt.
Ziel der energetischen Inspektionen von Lüftungs- und Klimaanlagen ist es, dem Anlagenbetreiber geeignete Ratschläge für mögliche Verbesserungen zur Energieeffizienz zu geben. Sinnvoll ist es in vielen Fällen, im Zuge der energetischen Inspektion für Lüftungsanlagen auch die Hygieneprüfung nach VDI 6022 durchzuführen.
Die Liste unterscheidet zwischen den Fachrichtungen:
- Fachkundige Personen für die energetische Inspektion an Klimaanlagen nach § 12 Abs. 5 EnEV und
- Fachkundige Personen für die Hygieneprüfung nach VDI 6022.
Fachkundige Person für die energetische Inspektion an Klimaanlagen
nach § 12 Abs. 5 EnEV
In die Liste wird als "Fachkundige Person für die energetische Inspektion an Klimaanlagen nach
§ 12 Abs. 5 EnEV" auf Antrag eingetragen, wer als Mitglied für den Fall der Anerkennung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung von Haftpflichtgefahren für die Inspektionstätigkeit mit den in der Berufsordnung genannten Mindestdeckungssummen nachweist sowie
- einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung absolviert hat und
- anschließend eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen und Klimaanlagen ausgeübt hat,
oder
- einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in der Fachrichtung Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen oder einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung absolviert hat und
- anschließend eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen und Klimaanlagen ausgeübt hat.
Fachkundige Personen für die Hygieneprüfung nach VDI 6022
In die Liste wird als "Fachkundige Personen für die Hygieneprüfung nach VDI 6022" auf Antrag eingetragen, wer als Mitglied für den Fall der Anerkennung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung von Haftpflichtgefahren für die Inspektionstätigkeit mit den in der Berufsordnung genannten Mindestdeckungssummen nachweist sowie
- einen berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung absolviert hat,
- anschließend eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen und Klimaanlagen ausgeübt hat und
- eine Hygieneschulung Lüftungs-/Klimatechnik Typ A nach VDI 6022 erfolgreich absolviert hat.
Broschüre
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Energetische Inspektion von Klimaanlagen Neben Empfehlungen zur Wahl der fachkundigen Inspektoren werden in der
Broschüre unter anderem die von der Prüfpflicht der EnEV betroffenen
Anlagen, etwaige Nachrüstpflichten, die zu berücksichtigenden
Prüffristen und der Umfang der Prüfungen aufgezeigt.
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kostenlos
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Download Bestellung
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Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:►
Verfahrensordnung für die Eintragung in die Liste der Ingenieure für die Inspektion von
raumlufttechnischen Anlagen und Klimaanlagen
Über den Antrag entscheidet ein bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gebildetes Eintragungsgremium.
► Antrag auf Eintragung in die Liste der Ingenieure für die Inspektion von raumlufttechnischen
Anlagen und Klimaanlagen► Projektliste zum Antrag auf Eintragung in die Liste der Ingenieure für die Inspektion von
raumlufttechnischen Anlagen und Klimaanlagen
Beachten Sie:
In die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.► Information zur Mitgliedschaft
Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung.
Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de |
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Für Informationen zu laufenden Anträgen auf Eintragung in die Liste der wiederkehrenden Bauwerksprüfung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat im Eintragungsausschuss.
Kontakt: Frau Doris Dornieden Telefon 089 419434-25 Fax 089 419434-20 ► d.dornieden@bayika.de |
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