Schlichtungsausschuss kommt zügig zum Spruch

27.03.2002     München

Bis zu sechs Jahre dauern Bau-Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten. Der Schlichtungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kommt bereits nach wenigen Monaten zu einem Schlichtungsspruch. Dennoch ist diese Alternative kaum bekannt.

München (27.03.02) - Ein fiktiver, dennoch typischer Fall für Streitfälle zwischen Bauherren und Planern: Um offene Honorarforderungen von seinen Planern zu "parieren", legt der Auftraggeber eine Mängelliste vor und verlangt Schadensersatz. Die Fronten verhärten sich. Der klassische Weg führt vor ein staatliches Gericht. Die Alternative hierzu ist die Einschaltung des Schlichtungsausschusses der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Wesentliche Vorteile des Schlichtungsverfahrens sind dessen Kürze und Kostengünstigkeit, erklärt Kammerpräsident Prof. Dipl.-Ing. Kling. Während sich baurechtliche Klagen vor staatlichen Gerichten bis zu sechs Jahren hinziehen können, kommt der Schlichtungsausschuss innerhalb von wenigen Monaten zu einem Gütevorschlag. Wirksam wird der Schlichtungsvorschlag erst, wenn er von dem Vorsitzenden und den streitenden Parteien unterzeichnet wird. Erst wenn kein Einverständnis hergestellt werden kann und eine Partei dem Schlichterspruch ausdrücklich widerspricht, gilt das Schlichtungsverfahren als gescheitert. Dann helfen tatsächlich nur noch die Gerichte.
Wichtig ist, so Kling, dass die Parteien schon bei Abschluss des Bauvertrages eine Schiedsvereinbarung schließen, in einer entspannten Atmosphäre. Während sich aber die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bereits durch die Anerkennung ihrer Berufsordnung zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichten, muss bei Nichtmitgliedern erst deren Einverständnis eingeholt werden.
Die Anzahl der Aufträge für den Schlichtungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau hält sich derzeit noch im Rahmen. Ein bis zwei Fälle werden pro Jahr behandelt. Die meisten Verhandlungen drehen sich um Streitwerte zwischen 1.000 und 100.000 Euro. Das Schlichtungsverfahren hat in Deutschland in der Öffentlichkeit noch keine hohe Akzeptanz, begründet Kling die geringe Anzahl der Fälle. "Die Baubeteiligten gehen aus purer Gewohnheit lieber zu einem staatlichen Gericht."
Sie erreichen den Schlichtungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unter der Rufnummer 089/41 94 34 - 0 oder per E-Mail info@bayika.de.
Interessierten bietet die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eine Schlichtungsvereinbarung als MS Word-Dokument (Microsoft Word für Windows erforderlich) oder als *.pdf-Dokument (Acrobat Reader erforderlich) zum kostenlosen Download an:
alt.bayika.de/news/pm/doc/schlichtungsvereinbarung.doc
alt.bayika.de/news/pm/doc/schlichtungsvereinbarung.pdf

 

 

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