09.08.2002 München
München - Die website der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bietet allen Bauherren, die einen Sachverständigen für die nach der Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen Energie- bzw. Wärmebedarfsausweise suchen, eine schnelle Hilfe: Unter alt.bayika.de/service/planersuche.asp sind unter der Fachliste "Verantwortliche Sachverständige ZVEnEV" 17 Sachverständige aus ganz Bayern zu finden.
Die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene neue Energieeinsparverordnung (EnEV) löste die bisher gültige Wärmeschutz- und die Heizkostenanlagen-Verordnung ab. Ziel der neuen Verordnung ist es, den Energiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Niveau auf den sogenannten Niedrigenergiestandard abzusenken. Bei Neubauten, d.h. für Gebäude, für die der Bauantrag ab dem 1. Februar 2002 gestellt wird, ist im Gegensatz zur alten Wärmeschutzverordnung, die bisher nur auf den Heizwärmebedarf abgestellt war, nunmehr der jährliche Primärenergiebedarf eines Gebäudes inklusive der Anlagentechnik zu ermitteln. Die Berechnungsergebnisse werden in einem "Energie- oder Wärmebedarfsausweis" zusammengestellt. Bei Neubauten und wesentlichen Änderungen ist der Energiebedarfsausweis Pflicht, bei Bestandsbauten freiwillig.
Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern am 22. Januar 2002 erlassene "Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV - ZVEnEV) regelt in Paragraph zwei, wer Sachverständige im Sinne dieser Verordnung sind. Danach können es einerseits im Bauwesen tätige Ingenieure und Architekten sein mit mindestens drei Jahren zusammenhängender Berufserfahrung in der Erstellung oder Prüfung von Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes. Zum anderen zählen als Sachverständige im Bauwesen tätige Ingenieure mit mindestens drei Jahren zusammenhängender Berufserfahrung in der energetischen Planung oder Bewertung von Anlagen für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Die Ingenieure und Architekten müssen dabei in einer von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführten Liste eingetragen sein.
Die Liste der nach der ZvEnEV verantwortlichen Sachverständigen wird von der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau geführt. Bis jetzt sind 17 Mitglieder der Kammer als Sachverständige zugelassen, die die beiden Fachrichtungen "energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" sowie "baulicher und energiesparender Wärmeschutznachweis" repräsentieren.
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