02.12.2002 München
München (02.12.02) - Erstmals in Europa schließt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit der Ungarischen Ingenieurkammer ein Abkommen, das die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen zur Berufsausübung regelt. Dieses Abkommen geht erheblich weiter als bisherige Kooperationsverträge, die bereits mit den Kammern in Slowenien, Tschechien, der Slowakei, der Ukraine sowie Oberösterreich und Italien geschlossen wurden, da es konkrete Verfahrensregeln enthält.
Am 2. Dezember unterzeichneten in festlichem Rahmen auf Einladung des Generalkonsuls Prof. Dr. György Gyarmathy im Generalkonsulat der Republik Ungarn in München und im Beisein des Staatssekretärs im Ministerium für das nationale kulturelle Erbe der Republik Ungarn, Laszlo Kocsi, sowie des Staatssekretär im Staatsministerium des Innern des Freistaats Bayern, Hermann Regensburger, MdL, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Prof. Dipl.-Ing. Karl Kling und der Präsident der Ungarischen Ingenieurkammer, Dr. Gábor Kováts, das Vertragswerk. "Dieses Abkommen existiert in Europa bisher nicht. Es hat daher europaweite Signalwirkung für das Jahr 2004", betonten Kling und Kováts. Die beiden Kammern sicherten damit die grenzüberschreitende Berufsausübung. Mit dem EU-Beitritt von Ungarn werden die zwischen Ungarn und der EU getroffenen Verhandlungsergebnisse in das Abkommen aufgenommen.
"Ingenieure sind die Vordenker unserer Zeit", sagte Generalkonsul Prof. Dr. Gyarmathy. Die Vorwegnahme des EU-Beitritts Ungarns durch die Unterzeichnung des Abkommens sei ein bedeutender Schritt in Richtung vereintes Europa. Präsident Dr. Kováts wies auf die Jahrtausende währenden guten bayerisch-ungarischen Beziehungen hin. "Wir ungarischen Ingenieure können uns nun als EU-Staatsbürger fühlen", sagte er. Als "etwas Gutes" lobte Staatssekretär Hermann Regensburger, MdL, das Engagement der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau für die Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern im Osten. Was im Jahr 2004 vereinbart werde, stehe zunächst nur auf dem Papier. Abkommen wie das nun zwischen den beiden Kammern geschlossene seien jedoch ein Zeichen dafür, dass die Idee Europa mit Leben gefüllt werde.
Ungarische Ingenieure können auf der Basis der nun unterzeichneten Regeln die Bauvorlage- und Nachweisberechtigung in Bayern erlangen. Bauingenieure mit entsprechender Berechtigung können sich von der bayerischen Kammer außerdem in die Liste der verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit sowie für Erd- und Grundbau eintragen lassen. Die Ungarische Kammer lässt bayerische Bauingenieure für die Tragkonstruktion von Gebäuden und für Projekte in den Bereichen Geotechnik sowie Tiefbau zu. Zudem können ungarische Bauingenieure eine Zulassung als Sachverständige beantragen. Das Abkommen bezieht sich auf Ingenieurleistungen, für welche die Kammern eine Berechtigung erteilen können. So ist zum Beispiel in Ungarn die Fachrichtung Architektur ausgeschlossen und in Bayern die Installationstechnik.
Die Kooperation mit der Ungarischen Ingenieurkammer gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung an politischer Bedeutung. In zwei Jahren sollen zehn Kandidatenländer, zu denen auch Ungarn gehört, der EU beitreten. "Ungarn ist ebenso wie Polen, die Tschechische Republik und Slowenien ein wichtiger Wirtschaftspartner Deutschlands", erklärt der Präsident der Bayerischen Kammer. Die rund 840 bayerischen Ingenieur-Unternehmen erwarten im Rahmen der Öffnung des Marktes für die EU-Beitrittsländer, ihre Marktanteile mit High-Tech-Technik für Planen und Bauen zu erhöhen, so Kling. Gleiches gelte für die Partner im Osten. Entscheidend für die Zukunft des freien Ingenieurberufes im erweiterten EU-Binnenmarkt sei, dass die Wettbewerbsbedingungen Zug um Zug harmonisiert werden.
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