Kooperationsabkommen zeigt Wirkung: Erstmals ist ein Ingenieur aus Bayern in Ungarn bauvorlageberechtigt

27.03.2003     München

München (27.03.03) - Der im Dezember 2002 zwischen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ungarischen Ingenieurkammer abgeschlossene Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung von Berechtigungen trägt Früchte. Die Ungarische Ingenieurkammer hat Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher aus Neusäss als erstem bayerischen Ingenieur die Bauvorlageberechtigung in Ungarn erteilt. "Dies ist", so der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Prof. Dr.-Ing. e.h. Karl Kling, "ein großartiger Erfolg und ein wegweisender Schritt hin zu einem vereinten Europa ohne Grenzen für Dienstleistungen."

Am 2. Dezember 2002 wurde im Generalkonsulat der Republik Ungarn in München der Vertrag zwischen Ungarischer Ingenieurkammer und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur gegenseitigen Anerkennung von Berufszugangs- und Berufsausübungsberechtigungen unterzeichnet. Diese Partnerschaft der Ingenieure, sagte der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Prof. Dr.-Ing. e.h. Karl Kling, sei ein Zeichen der Solidarität der Angehörigen des selben Berufsstandes. "Wir nehmen damit den 1. Mai 2004, den Tag des Beitritts Ungarns zur Europäischen Union, vorweg."

Einen Markt in Ungarn hat für sein Unternehmen der Geschäftsführer der Firma Steinbacher-Consult, Dipl.-Ing. Stefan Steinbacher, erkannt. Er besitzt dank der Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Kammern nun seit einigen Tagen die Bauvorlageberechtigung in Ungarn. Und sieht dort interessanten Projekten entgegen.

Er ist damit ein Vorreiter ganz im Sinne des europäischen Gedankens, dem noch weitere folgen werden. Kammermitglieder, die sich für die Verfahrensweise zur Anerkennung der Berechtigungen in Ungarn interessiert, kann sich mit dem Justitiariat der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in Verbindung setzen. Bei generellen Fragen zur Tätigkeit im Ausland ist die Clearingstelle der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau der richtige Ansprechpartner.

 

 

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