Kammer weist die anmaßenden Äußerungen des VUBIC zur HOAI mit aller Entschiedenheit zurück

27.05.2004     München

München – Mit großem Befremden hat der Vorstand der Bayerische Ingenieurekammer-Bau sowohl Form als auch Inhalt der jüngsten Pressemitteilung des Verbands Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants e.V. (VUBIC) zur Kenntniss gennommen. „Es ist grotesk“, so Kammerpräsidentin Dipl.-Ing. Univ. Heidi Aschl, „wenn ein kleiner, 400 Unternehmen vertretender Verband sich anmaßt, im Namen der deutschen Ingenieurunternehmen zu sprechen.“ Dies umso mehr, so Aschl weiter, da der VUBIC sich mit seiner Forderung nach Abschaffung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aus der Solidargemeinschaft der Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten verabschiedet. Diese kämpfen seit langem im Einklang mit zahlreichen Länderregierungen und öffentlichen Auftraggebern für den Fortbestand einer reformierten HOAI.

Nach Ansicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sind die Trennung von Planung und Ausführung im Bauwesen und der Leistungswettbewerb anstelle von Preisdumping nicht nur Garanten einer hohen planerischen und baulichen Qualität, sondern dienen auch im höchsten Maße dem Verbraucherschutz.

Wer wie der VUBIC das Bemühen um eine zeitgerechte Anpassung und Fortschreibung der HOAI als „Geißel für die Planer“ bezeichne, so Aschl, der verabschiede sich mit dieser Äußerung aus einer qualifizierten Diskussion, in die der geballte Sachverstand der Kammern und Verbände sowie der Auftraggeber eingebracht werde mit dem Ziel, das derzeit existierende Preisrecht der Honorarordnung an die heutigen Bedürfnisse anzupassen.

„Vollkommen daneben liegt der VUBIC mit seiner Einschätzung, die HOAI sei ein Vergabeinstrument“, so Aschl weiter. „Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist ein gesetzlich geregeltes Preisrecht, das zum Ziel hat, durch auskömmliche Honorare Baukultur, Verbraucherschutz und Planungssicherheit zu gewährleisten und ist für Auftraggeber und Auftragnehmer unverzichtbar.“

Der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau distanziert sich ausdrücklich von den Forderungen des VUBIC und wird auch künftig für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure eintreten.


Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist das Selbstverwaltungsorgan der im Bauwesen tätigen Ingenieure in Bayern. Mitglieder sind 5.200 freiberuflich tätige, angestellte, beamtete oder gewerblich tätige Ingenieure.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau vertritt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit.

 

 

zurück zur Übersicht


Neue Pressemitteilungen

Bauwerkseinstürze in Indonesien und Kolumbien

Archiv


Mehr Infos?

Unsere Standpunkte

Positionspapiere

Online-Umfrage

Mitgliederzeitschrift



Ingenieurbegriffe erklärt

Glossar Ingenieurthemen

Bayerische
Ingenieurekammer-Bau

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de

Planer- und Ingenieursuche
Partner Mittelstandspakt Bayern

Partner Klima-Allianz Bayern