21.12.2004 München
München – Der Zustand der Staatsstraßen und Brücken in Bayern verschlechtert sich immer mehr. Was Autofahrern seit Jahren ein Dorn im Auge ist, und was von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau immer wieder angemahnt wurde, wird nun auch durch den jüngsten Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs gestützt: In die Infrastruktur des Freistaats muss dringend mehr investiert werden, um zumindest deren Bestand zu sichern.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat festgestellt, dass die Erhaltung der Staatsstraßen und Brücken in Bayern nach wie vor vernachlässigt wird. Dies führe, so die Prüfer, zu immer höheren finanziellen Belastungen für die Zukunft. Bereits im Jahr 2001 hatte der ORH auf die unzureichenden Maßnahmen zur Erhaltung der Staatsstraßen hingewiesen. Für eine ordnungsgemäße Erhaltung sind nach wissenschaftlichen Untersuchungen in Bayern jährlich 110 Millionen Euro notwendig. Investiert, so beklagt der Rechnungshof, werde jedoch allenfalls die Hälfte.
Die Auswirkungen sind nach Berechungen des ORH drastisch: eine Fahrbahndecke muss wenigstens alle 15 bis 20 Jahre verbessert werden, um den enormen Belastungen auf Dauer Stand halten zu können. Dies bedeutet, dass jährlich etwa 700 bis 900 Kilometer in Stand gesetzt werden müssten. Tatsächlich reichen die Finanzmittel jedoch nur aus, um jährlich 380 Kilometer Fahrbahn zu erneuern. Daher muss in Bayern eine Straßendecke durchschnittlich 36 Jahre halten, bevor sie erneuert wird.
Ähnlich dramatisch ist die Lage bei den 4500 Brücken. Rund die Hälfte davon ist älter als 30 Jahre. Die Zahl derjenigen Brückenbauwerke, die nur noch eingeschränkt befahren werden können, nimmt kontinuierlich zu. Nicht behobene Anfangsschäden, so beklagt der Rechnungshof, verstärken sich schnell und verteuern überproportional die dann nötigen Reparaturen.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat auf diese Missstände bereits mehrfach hingewiesen. Die von der Vertreterversammlung der Kammer im April 2004 verabschiedete Resolution fordert die Staatsregierung zu verstärkten und verstetigten Investitionen in die Infrastruktur auf.
„Die Einsparbemühungen der Staatsregierung bürden den kommenden Generationen nicht zu bewältigende Kosten für die Instandsetzung der Infrastruktur auf“, beklagte Kammerpräsidentin Dipl.-Ing. Univ. Heidi Aschl. „Wer heute nicht nachhaltig investiert“, so die Kammerpräsidentin weiter, „gefährdet in hohem Maße das Anlagevermögen der Straßeninfrastruktur des Freistaats.“
Zu dieser Einschätzung gelangt auch der Bayerische Oberste Rechnungshof. Versäumte Erhaltungsmaßnahmen, so ist dem jüngsten Bericht zu entnehmen, kommen den Staat in künftigen Jahren teuer zu stehen. Der ORH hält es daher für dringend geboten, die zum Erhalt der Staatsstraßen und Brücken notwendigen Mittel künftig zweckgebunden bereit zu stellen. Eine entsprechende Regelung bestehe im Hochbau bereits seit Jahren, so der ORH.
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