Einvernehmliche Lösungen - der Schlichtungsausschuss
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen ständigen Schlichtungsausschuss gebildet.
Der Schlichtungsausschuss ist mit sachverständigen Ingenieuren und Juristen besetzt und hat als unabhängige Schlichtungsstelle bereits zahlreiche Schlichtungen herbeiführen können. Voraussetzung der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist bei Beteiligung Dritter die übereinstimmende Erklärung beider Parteien, sich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens einigen zu wollen. Derzeit führt ein Ministerialrat aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern den Vorsitz.
Im Unterschied zu einem Schiedsspruch durch ein Schiedsgericht schlägt der Schlichtungsausschuss eine Schlichtungsvereinbarung vor, die erst durch Unterzeichnung der Beteiligten rechtswirksam wird. Das Schlichtungsverfahren stellt eine kostengünstige Alternative zur Beilegung von Streitigkeiten dar und kommt ohne die Förmlichkeiten und das Aufsehen eines Gerichtsprozesses aus. Auf kostenträchtige Sachverständigengutachten kann in aller Regel dank der sachverständigen Beisitzer verzichtet werden.
Die Rechtsgrundlagen des Schlichtungsausschusses sind in Art. 21 BauKaG, § 18 der Hauptsatzung sowie in der Schlichtungsordnung niedergelegt. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens richten sich nach § 11 der Gebührenordnung und sind bei vermögensrechtlichen Gegenständen streitwertabhängig.
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Hier gelangen Sie zu den genannten Rechtsgrundlagen
Sollten Sie Interesse an einem Schlichtungsverfahren haben, nehmen Sie bitte mit dem Justitiar der Kammer Kontakt auf. Er erläutert Ihnen gerne den Ablauf einer Schlichtung im Detail.
Kontakt 
| Dr. Andreas Ebert Stv. Geschäftsführer / Justitiar / Bereichsleiter Recht Rechtsberatung, HOAI, Berufsrecht, Schlichtungsverfahren Tel: 089 419434-15 E-Mail: a.ebert@bayika.de
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