An der Baustelle müssen folgende Unterlagen vorhanden sein:
Spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle sind vom Bauherren oder seinem Beauftragten dem örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Angaben über die Baustelle zu melden, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Sind auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, muss der Bauherr bzw. sein Beauftragter unabhängig von der Größe der Baustelle einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen.
Koordinatoren nach Baustellenverordnung in der Planer- und Ingenieursuche finden:
► Servicelisten
► »Koordinatoren nach Baustellenverordnung« auswählen und
Postleitzahlenbereich eingeben
Vor Baubeginn müssen die Grundfläche und die Höhenlage der baulichen Anlage auf dem Baugrundstück festgelegt werden.
Prüfsachverständige in der Planer- und Ingenieursuche finden:
► Gesetzliche Listen
► »Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen« auswählen und
Postleitzahlenbereich eingeben
Werden bei Aushubarbeiten verunreinigte Böden (Farbe, Geruch oder Konsistenz entspricht nicht der natürlichen Bodenbeschaffenheit) angetroffen, ist unverzüglich der Aushub einzustellen und die zuständige Behörde (z. B. Referat Umwelt beim Landratsamt) zu informieren.
Werden bei Bodenbewegungen Bodendenkmäler (z. B. mittelalterliche Mauerreste, Brunnen, Gruben, Hausgeräte) aufgefunden, so ist der Fund unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Der Fundort und die aufgefundenen Gegenstände sind zunächst unverändert zu belassen. Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtsvorschriften für das Bauwesen, Bauantragsformulare,
Vordrucke für Bescheinigungen und Anzeigen finden Sie unter:
Weitere Informationen finden Sie unter: ► Bauvorhaben ► Verfahren ► Wer, was, wann? ► Beteiligte ► Bautechnische Nachweise ► sonstige Bescheinigungen / Genehmigungen ► Baustelle ► Suche nach geeigneten Planern und Fachleuten | Für Auskünfte steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de |
BMUB neue Ausgabe des Vergabehandbuchs eingeführt
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Zentrale Themen der AHO-Herbsttagung 2017
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