Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von baulichen Anlagen ist eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Nach der Bayerischen Bauordnung (Art. 49) sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die nachfolgenden Seiten wollen über die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen beim Bauen in Bayern informieren. Da jedes Bauwerk ein „Einzelstück“ ist, die Randbedingungen sehr vielseitig sein können, können die Erläuterungen nur einen Überblick über die oftmals komplexen baurechtlichen und bautechnischen Zusammenhänge vermitteln.
Für Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in der Vorbereitung, Planung, Überwachung und Ausführung von Bauvorhaben schreibt die Bayerische Bauordnung Fachleute mit spezieller Qualifikation vor, die vom Bauherrn, der im Regelfall selbst nicht über die erforderliche Qualifikationen verfügt, bestellt werden müssen.
Die qualifizierten Fachleute sollten möglichst frühzeitig beauftragt werden, da spätestens für die Erstellung, der zum Bauantrag gehörigen Unterlagen Bauvorlageberechtigte oder Nachweisberechtigte vorgeschrieben sind.
► Beteiligte
► Bautechnische Nachweise
► sonstige Bescheinigungen / Genehmigungen
► Baustelle
Weitere Informationen finden Sie unter: ► Bauvorhaben ► Verfahren ► Wer, was, wann? ► Beteiligte ► Bautechnische Nachweise ► sonstige Bescheinigungen / Genehmigungen ► Baustelle ► Suche nach geeigneten Planern und Fachleuten | Für Auskünfte steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de |
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